Prüfungsausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. November 2012, 14:25 Uhr
Die Prüfungsausschüsse der Fakultät 4 sind vom Fakultätsrat beauftragte Gremien für die Studiengänge der Fakultät. Sie sind Ansprechpartner für prüfungsrelevante Fragen und ermächtigt die meisten Entscheidungen selbstständig zu treffen.
Zu den Aufgaben der Prüfungsausschüssen zählen:
- Bestellung von Prüfern und Beisitzern
- Anerkennung von anderweitig erbrachten Leistungen
- Genehmigung von Nebenfächern
- Genehmigung von Fristverlängerungen und Ausnahmen