Sitzung: Jeden Freitag in der Vorlesungszeit ab 16 Uhr c. t. im MAR 0.005. In der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig (Jemensch da?). Macht mit!

Nebenhörer

Version vom 7. Oktober 2006, 15:04 Uhr von Ellen (Diskussion) (nen text dazu zusammengeschustert)
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Ein Student gilt als Nebenhörer, wenn dieser an einer Berliner oder Brandenburger Universität immatrikuliert ist und ergänzend an einer anderen Berliner oder Brandenburger Universität eine Prüfung ablegen will. Dazu findet man auf den jeweiligen Webseiten der Unis die entsprechenden Bedingungen und Anträge, druckt sie aus und holt euch eine Menge Stempel und Unterschriften (welche genau, steht auf den Anträgen) ;o).


Antrag als Nebenhörer an der FU: Liegt in der Studierendenverwaltung aus
Antrag als Nebenhörer an der HU
Antrag als Nebenhörer an der TU


Ist der Antrag zufriedenstellend ausgefüllt, wird dieser dann an der jeweiligen zentralen Stelle (siehe Antrag, meistens ist es die Studierendenverwaltung) abgegeben und gegen einen "Nebenhörerausweis" oder "Nebenhörerschein" eingetauscht. Somit hat man die Erlaubnis, Prüfungen in den beantragten LVs abzulegen.


Nach dem Bestehen der Prüfungen gibt es eine weitere Hürde: die Anerkennung dieser Prüfungsleistungen an der eigenen Uni. Deswegen sollte man (vor allem um sicherzugehen, dass man nicht umsonst Zeit investiert), vorher bei den Professoren, die an der eigenen Uni für diese Fächer zuständig sind (sagt euch der Prüfungsausschuss) anfragen, in wie fern die Anerkennung möglich ist. Bei positivem Feedback gibt es keine Schwierigkeiten mit der Anerkennung durch den Prüfungsausschuss, da dieser sich auf die Aussage der "eigenen" Profs stützen kann und alles ist gut :).