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Diplom/Frist

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Auslaufen der Diplomstudiengänge

Nach der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor und Master aufgrund der Bolognareform werden die Diplomstudiengänge nicht mehr an der Fakultät angeboten. Der letzte Jahrgang hat sich 2005/2006 immatrikuliert. Im Sommer 2011 verschickte die Fakultätsverwaltung einen Brief, in dem als Frist der 30.09.2012 genannt wurde. Im Februar 2012 erfolgt eine Verschiebung der Frist. Seitens der Fakultätsverwaltung wurde der 31.03.2013 vorgeschlagen, da die Umschreibung auf Bachelor zum Start des Sommersemesters organisationstechnisch günstiger wäre.

Was heißt die Deadline konkret?

  • Bis zu diesem Datum haben Diplomstudenten die Möglichkeit, sich (mit Garantie auf einen Studienplatz) in den Bachelor umzuschreiben. Danach erlischt diese Garantie und man muss sich neu bewerben. Es könnte passieren, dass man aufgrund fehlender Kapazitäten abgelehnt wird, wobei das zum Start des Sommersemesters eher unwahrscheinlich sein könnte.
  • Zu diesem Datum erlischt der offizielle Prüfungsanspruch, d.h. danach sind Professoren nicht mehr rechtlich dazu verpflichtet, die Diplomprüfung abzunehmen. Allerdings sind die Professoren immer noch dazu berechtigt, diese Prüfungen abzunehmen und beispielsweise Diplomarbeiten zu betreuen. Es gibt ein mündliches Versprechen seitens der Fakultät, das Abnehmen der Prüfungen nach wie vor zu gewährleisten, aber keinen Rechtsanspruch mehr.

Die Frist ist derzeit (Stand 15.02.2012) noch umstritten, aber die Fakultätsverwaltung, die Professoren und die wissenschaftlichen Mitarbeiter sind geschlossen für 2013 und möchten davon auch nicht abrücken. Die Freitagsrunde setzt sich in Vertretung der noch zahlreich vorhandenen Diplomstudenten an der Fakultät (im WS 2011/12 noch knapp 1000 an der Zahl) für eine Verschiebung der Frist bis 31.03.2015 ein.

Argumentation

Pro 31.03.2013

  • Der gewünschte Effekt ist, dass die Diplomer, die mittlerweile arbeiten und "vielleicht irgendwann" zu Ende studieren wollten, jetzt einen Anreiz haben bzw auf sie Druck ausgeübt wird, das Beenden des Studiums nicht ewig hinauszuschieben.
  • Unter der Annahme, dass den meisten Diplomstudenten nicht mehr viele Fächer fehlen und ein Beenden innerhalb der Frist noch recht bequem möglich ist, ist diese knappe Frist das Beste für die Studenten.
  • Das Ablegen der Prüfungen ist nach der Frist immer noch möglich und das wird den Diplomstudenten auch gesagt, wenn sie zur Beratung erscheinen.
  • Da Professoren Geld für bestandene Prüfungen und betreute Diplomarbeiten bekommen, haben sie keinen Grund, ebensolche abzulehne. Es existiert eine mündliche Zusage und es ist denkbar, dass im Falle des Ablehnens einer Prüfung die Fakultätsverwaltung mit dem Professor Rücksprache hält und ihn ggf umstimmt.
    • Mögliche Gegenargumentation: Diplomprüfungen und Bachelor-/Master-Modulprüfungen können inkompatibel zueinander sein. Liegt das Belegen des Fachs beispielsweise schon länger zurück, sodass es nicht mehr in der selben Form angeboten wird, besteht immer noch ein Anrecht auf das Prüfen des alten Stoffs. Dieser Anspruch würde nach der Frist erlischen.
  • Prüfungsangst könnte zum Herausschieben einiger Prüfungen geführt haben. Durch die Frist haben Studenten nun einen Anreiz, sich der Prüfungsangst oder anderer Probleme zu stellen.
  • Härtefallregelungen sind "leicht zu bekommen" (mündliche Aussage)

Pro 31.03.2015

  • Da sich der letzte Jahrgang 2005/06 immatrikuliert hat, entspräche 2015 der doppelten Regelstudienzeit.
    • 2015 als gesetzliches Minimum? TODO Quelle suchen!
  • An der HU hat sich der letzte Jahrgang 2008/09 immatrikuliert und es wurde 2018 als Frist festgelegt. Hier wäre eine Harmonisierung der Hochschulen denkbar.
  • Es erscheint unrealistisch, dass in den nächsten 2 Semestern 1000 Diplomstudenten zusätzlich zu den Bachelorn und Mastern mit einer Diplomarbeit sinnvoll betreut werden können.
  • Eine rechtliche Absicherung des Abschlusses, im Gegensatz zur Abhängigkeit vom guten Willen der Professoren, ist auf jeden Fall im Sinne des Studenten. Auch ein gutes Beratungsangebot wiegt die rechtliche Unsicherheit nicht auf.
  • Diplomer kosten uns in der Lehre kein Geld, aber wir kriegen kein Geld für Abbrecher. Somit gibt es einen finanziellen Anreiz für die Verlängerung.
  • Das Umschreiben auf Bachelor bedeutet zusätzlichen Verwaltungsaufwand, beispielsweise im Prüfungsamt.