Vorlage:Master unter Vorbehalt
Normalerweise wird man mit der Mitteilung, dass das Zeugnis abgeholt werden kann, automatisch exmatrikuliert (vgl. § 43 (3) Punkt 1 AllgStuPO). Um das zu verhindern, gibt es die Möglichkeit, sich ohne abgeschlossenes Bachelorstudium schon in den weiterführenden Masterstudiengang einzuschreiben. Dann muss der Bachelorabschluss innerhalb des ersten Mastersemesters nachgereicht werden.
Hierbei ist zu beachten, dass das Semester, in dem man gleichzeitig in Bachelor- und Masterstudiengang eingeschrieben ist, bereits in die Regelstudienzeit des Masterstudiengangs zählt, auch wenn man noch keine Module belegt, was sich negativ auf das BAföG auswirken kann.
Siehe auch Mastereinschreibung unter Widerrufsvorbehalt.