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Freitagsrunde:Sitzungsgeld

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"Sitzungsgeld nach dieser Verordnung erhalten Studenten und nebenberufliche Lehrkräfte, die in den Gremien gemäß § 2 gewählt worden sind, sowie deren Stellvertreter. Dies gilt auch für Studenten und nebenberufliche Lehrkräfte, die auf Grund von Rechtsvorschriften mit Rederecht oder Antragsrecht an den Sitzungen dieser Gremien teilnehmen."

Warum ist Sitzungsgeld wichtig?

Wir als Freitagsrunde erhalten keine direkten Zuwendungen von Seiten der Universität, Fakultät, Wirtschaftsunternehmen oder Vereine und anderer Träger. Deshalb bedeutet das Sitzungsgeld eine der Hauptquellen für Gelder für uns. Diese werden dann in Projekte, Neuanschaffung und Instandhaltung der (IT-)Infrastruktur sowie für Feste und Feierlichkeiten investiert.
Deswegen ist es auch zwingend notwendig darauf zu achten, dass bei allen Gremiensitzungen ein Protokoll mit der korrekten Anwesenheitsliste geführt wird. Außerdem sollte bedacht werden, dass nur für anwesende Mitglieder bzw. Vertreter*innen die Mitglieder vertreten gezahlt wird - ein Grund stets vollzählig in allen Gremien vertreten zu sein.

Für welche Gremien wird gezahlt?

Auszug aus der Hochschulsitzungsgeldverordnung des Landes Berlin, ergänzt um Kommentare zur Verdeutlichung (durch kursiv Stellung hevorgehoben)

(1) Sitzungsgeld wird für die Teilnahme an Sitzungen der folgenden Gremien gezahlt:

  1. Kuratorium und Hauptkommission;
  2. Personalkommision in Fällen des § 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, zweite Alternative Berliner Hochschulgesetz;
  3. Akademischer Senat und Ferienausschuß gemäß § 60 Abs. 5 Berliner Hochschulgesetz;
  4. Ständige Kommissionen des Akademischen Senats gemäß § 61 Abs. 3 Berliner Hochschulgesetz;
  5. Konzil;
  6. Fachbereichsrat und Ferienausschuß gemäß § 70 Abs. 7 Berliner Hochschulgesetz; Hierunter fällt z.B. der FKR
  7. Gemeinsame Kommissionen gemäß § 74 Berliner Hochschulgesetz, soweit sie Entscheidungsbefugnisse haben oder die Aufgaben von Ausbildungs- oder Forschungskommissionen wahrnehmen;
  8. Institutsräte gemäß §§ 75 und 83 Berliner Hochschulgesetz;
  9. Ausbildungs- und Forschungskommissionen der Fachbereiche; z.B. die AK
  10. Zulassungskommissionen auf Grund der Verordnung über die Zugangsvoraussetzungen zum Studium an der Hochschule der Künste Berlin vom 9. April 1990 (GVBl. S. 860);
  11. Berufungskommissionen;
  12. Zentraler Wahlvorstand sowie Wahlvorstände oder Wahlleitungen, die für Wahlen im Rahmen von Fachbereichen und Zentralinstituten zuständig sind;

Für jedes einzelne der Gremien muss ein separater Antrag eingereicht werden.

Wofür wird nicht gezahlt?

Weil nur explizit benannte Sitzungsarten bezahlt werden, gibt es kein Sitzungsgeld für:

  • Prüfungsausschuss

Wieviel wird gezahlt?

Laut der Hochschulsitzungsverordnung entspricht die "Höhe des Sitzungsgeldes ... dem jeweils geltenden Satz, den Bezirksverordnete für Ausschußsitzungen erhalten" (zzgl. 30% auf Euros aufgerundet für die Gremien 1-4 (Ku, AS, LSK, SK)). Wirft man also einen Blick in das "Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen" (s.u.) so findet man dort unter §3 den aktuellen Betrag:


  • 20€ pro Ausschusssitzung und Mitglied bzw. vertretende*r*m Stellvertreter*in
  • 26€ pro Ausschusssitzung und Mitglied bzw. vertretende*r*m Stellvertreter*in in Kuratorium, Akademischem Senat, Kommission für Studium und Lehre, Strukturkommission

Wann?

Rein der Verordnung nach müsste monatlich gezahlt werden. Bisher war es bei uns aber Usus, die Sitzungsgelder nach Ablauf einer Amtsperiode, d.h. nach zwei Jahren einzufordern. Dazu benötigt man einen Antrag auf Sitzungsgeld (s.u.) pro Mitglied das an mindestens einer Sitzung teilgenommen hat. Die gesammelten Anträge werden dann von uns in der Fakultätsverwaltung eingereicht.

  • Bisher übernahmen ein bis zwei Freitagsrundler*innen am Ende einer Amtsperiode die Aufgabe, die Teilnehmerlisten für alle zu erstellen. Dafür reicht es aus die Sitzungsprotokolle der oben genannten Gremien durch zu gehen und die anwesenden Student*innen, die Sitzungsdauer sowie Beginn und Ende zu notieren. (s.u.)

Wie (Ablauf)

Jeder Studierende der als Stellvertreter oder Mitglied in einem Gremium der TU mitgearbeitet hat, kann Sitzungsgeld beantragen. Dafür füllt er den Sitzungsgeldantrag aus (Das Formular für FKR bzw. AK findet man schon etwas vor ausgefüllt im intern Bereich). Hier muss angegeben werden:

  • Name & Vorname des*der Student*in der*die das Sitzungsgeld beantragt -> Deine Namen einfügen
  • Student*in oder Nebenberufliche Lehrkraft -> "student. Mitglied" ankreuzen
  • Anschrift des Antragstellers -> Deine Anschrift einfügen
  • Kontonr, Geldinstitut, BLZ -> Daten aus dem intern Bereich für das Freitagsrundenkonto einfügen (alternativ dein Eigenes, deine Entscheidung)
  • Gremium -> Für welches Gremium wird der Antrag gestellt. Wenn du Mitglied oder Stellvertreter*in in mehreren Gremien warst, musst du pro Gremium einen Antrag ausfüllen...
  • Kostenstelle des Gremiums -> frei lassen
  • Nr, Datum und Anwesenheitszeit pro Sitzung des Gremiums -> Hier nur eintragen wo ihr auch tatsächlich anwesend und stimmberechtigt wart (wenn Mitglieder anwesend sind, haben Stellvertreter*innen kein Stimmrecht...)

Nachdem ihr das getan habt, legt den oder die Anträge entweder in die Freitagsrunde (Wir reichen die dann alle zusammen auf einmal ein), oder reicht den Antrag selber bei Frau Heims ein.

Dokumente

Gesetze

Sonstiges