Arbeiten an der TU
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Die offizielle Seite
Wie werde ich studentische*r Beschäftigte*r?
Was für Jobs gibt es an der TU?
Grundlegend gibt es für Studierende zwei Arten von Jobs:
Studentische Hilfskraft mit Lehraufgaben (sog. Tutor)
Die Aufgaben eines Tutors dürften jedem eigentlich klar sein, da mittlerweile in fast jedem Modul Tutorien angeboten werden. Jedoch ist der genaue Arbeitsaufwand je nach Modul und persönlichem Engagement sehr unterschiedlich. Zu den Tätigkeitsfeldern eines Tutoren können folgende Aufgabengehören:
- Tutorien vorbereiten (teilweise vom Arbeitgeber schon vorgegeben)
- Tutorien halten
- Hausaufgaben erstellen (sofern nicht bewertungsrelevant)
- Hausaufgaben kontrollieren (sofern nicht bewertungsrelevant)
- (als Helfer*in) Prüfungen beaufsichtigen
- Bewertungsrelevante Prüfungsleistunge korrigieren per Rundschreiben UNTERSAGT durch den Vizepräsidenten 1 (jetzt sogar Präsident)! Siehe Rundschreiben.
Im Modell der PäS ist das "Test"-korrigieren nicht verboten, da die "Tests" (oft als Klausur bezeichnet) ja zu den Hausaufgaben gleichwertig sind.
- wöchentliche Sprechstunde(n) anbieten
Vllt. ist hier noch interessant, dass diese Anforderungen teilweise rechtlich nicht erlaubt sind. Man muss trotzdem damit rechnen, dass dieses von einem erwartet wird.
Dazu auch die Newsletter (Stichworte: Klausurenrorrektur, Prüfungsbeteiligung) des Personalrats der studentischen Beschäftigten.
Studentische Hilfskraft ohne Lehraufgaben
Eine studentische Hilfskraft ohne Lehraufgaben kann in vielen Bereichen eingesetzt werden. Beispiele sind:
- Erweitern von Programmen in der Forschung
- Dokumentationen von Programmen
- Telefon- und sonstiger Support bei TuBIT/IRB
- Modulpflege für die Fakultätsverwaltung
Ab wann kann ich an der TU arbeiten?
mit Lehraufgaben: In der Regel ab dem vierten Semester, im Einzelfall auch (deutlich) früher.
ohne Lehraufgaben: Ab dem ersten Semester
(Historisch: Beim Diplom mit Lehraufgaben ab dem Vordiplom.)
Wie ist die Bezahlung?
Es gibt drei Standardverträge an der TU: 41h /60h /80h pro Monat
Bezahlt wird einem jeweils ein Stundenlohn von 12,50 €
Finanzielles, das man beachten muss
Wichtig ist, genau zu wissen wie viel man verdienen darf, ohne dass ein Anspruch auf Zuschüsse erlischt.
Die Zahlung des Kindergeldes ist seit 2012 nicht mehr abhängig vom Einkommen des Kindes.
Ebenfalls ist die Waisenrente seit dem 1. Juli 2015 Einkommensunabhängig (siehe Seite 4 hier).
Ab einem monatlichen Einkommen von über 468,33 € (385 € + Werbungskostenpauschale 83,33 pro Monat) oder einem Alter > 25 (ggf. zuzüglich der Dauer von Wehr- oder Zivildienst) müssen die Studierenden sich selbst krankenversichern. Sofern die Eltern privat Krankenversichert sind, können die Studiereden sich aussuchen, ob sie sich selbst privat oder gesetzlich versichern lassen möchten. Die Beiträge belaufen sich in beiden Fällen (mit Pflegeversicherung) auf zwischen 70 und 80 €.
Mehr dazu in den Personalratschlägen.
Unterlagen
Bevor man eine Stelle als studentische Hilfskraft an der TU-Berlin antritt, sollte man folgende Unterlagen bereitstellen können:
- Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde wird ein bis zwei Tage nach der Geburt ausgestellt und kann Notfalls beim Standesamt erneut ausgestellt werden.
- Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte lässt sich in dem zuständigen Einwohnermeldeamt gegen Vorlage des Personalausweises beantragen und kann in der Regel gleich mitgenommen werden. Wenn man vor kurzen umgezogen ist, sollte man sich informieren ob man die Lohnsteuerkarte unter umständen beim alten Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) holen muss. Die Lohnsteuerkarte 2010 bleibt auch noch für die Jahre 2011 und 2012 gültig bis ELStAM seine Arbeit im Jahr 2013 aufnimmt. Erstarbeitnehmer die 2010 noch keine Lohnsteuerkarte besaßen, können sich beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung austellen lassen.
- Sozialversicherungsnummer / Sozialversicherungsausweis
Die Sozialversicherungsnummer wird einmalig erstellt und ändert sich ein Leben lang nicht mehr. Für den Fall dass noch keine Sozialversicherungsnummer vorliegt, so etwa vor dem ersten Arbeitsverhältnis, beantragt der Arbeitgeber, in dem Fall das Personalbüro deiner Fakultät, des Sozialversicherungsausweis bei "Deutsche Rentenversicherung Bund". Sobald der Sozialversicherungsausweis ausgestellt und per Post versand wurde (etwa 6 Wochen nach Beantragung durch das Personalbüro), muss der Ausweis als Original beim Personalbüro vorgelegt werden.
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung wird am Anfang vom Semester per Post verschickt. Es muss eine Originale Immatrikulationsbescheinigung beigelegt werden, eine reicht, auf dem A4 Blatt sind mehrere. Eine Ausschneiden und anfügen.
Bei nicht Deutscher Staatsbürgerschaft
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Bei einer anderen Staatsangehörigkeit als Deutschland, muss man seinen Staatsbürgerschaftsnachweis als Kopie mit anhängen.
- Aufenthaltsbescheinigung
Eine Kopie der Aufenthaltsbescheinigung.
Alle Unterlagen können auch nachgereicht werden.
Tipps
- Zögere nicht, deine Tutoren oder eingestellte Freunde oder die Freitagsrunde um Rat zu fragen. Auch die Mitarbeiterinnen vom Personalbüro der Fakultät helfen dir gerne weiter.
- Oftmals sind die Chefs gerade erst aus Ihrem Studentenleben raus und wenn man mal aufgrund von Arbeiten,Praktika, etc. keine Zeit hat, sollte man dies rechtzeitig sagen. In der Regel kann man da eine Einigung ausarbeiten.
Siehe auch
- Noch mehr Jobs