Prüfungseinsicht
Die Einsicht in die Prüfungsunterlagen auch Klausureinsicht soll sicherstellen, dass Studierende Überprüfen können, wie die Bewertung ihrer Prüfungsleistung und damit auch oft die Note zustande kommt.
Bei der Prüfungsform Schriftliche Prüfung nach Paragraph 44 Satz 3 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung eine Einsicht vorgesehen. Hierbei muss es auch eine Musterlösung vorliegen oder, sofern die Art der Prüfung dies nicht zulässt, ein Bewertungsmaßstab.
Die Arbeiten sind befristet zur Einsichtnahme bereitzustellen. Dabei sind die Aufgabenstellungen und Musterantworten bzw. der Bewertungsmaßstab zugänglich zu machen.