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Äquivalenzregelung

Version vom 28. Juni 2014, 10:46 Uhr von Kaufi (Diskussion | Beiträge) (neue Äquivalenzregelungen, ohne Liste, keine Verweise auf Ordnungen)
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Durch eine Äquivalenzregelung wird festgelegt, dass (oder ob) Module (teilweise auch andere Studienleistungen) inhaltlich gleichwertig sind. Nur so können beispielsweise beim Wechsel des Studiengangs, der Studienordnung (oder der Hochschule) Leistungen anerkannt werden. Ebenso können Module anderer Hochschulen anerkannt werden (Anrechnung).


Wer entscheidet über Äquivalenzregelungen

Äquivalenzregelungen werden durch den Fakultätsrat oder einen Prüfungsausschuss beschlossen. Die Äquivalenzregelung kann dann für alle Studierenden oder auch nur für den Einzelfall gelten. Daneben gibt es für bestimmte Bereiche bundesweit geltende Äquivalenzen bspw. nach Maßgabe der Hochschulrektorenkonferenz.


Für wen gelten Äquivalenzregelungen

Die Beispiele beziehen sich auf die Studienordnungen bis SoSe 2014 - Änderungen sind möglich, die Beispiele sollen primär der Illustration dienen.

Äquivalenzregelungen gelten (sofern sie keine Einzelfallregelung sind) für jeden Studiengang (bzw. Studienordnung) einzeln und sind nicht ohne weiteres übertragbar. Insbesondere bei Äquivalenzregelungen, die durch einen Prüfungsausschuss beschlossen wurden, kann es passieren, dass Äquivalenzen nur in eine Richtung gelten. So können Wirtschaftsinformatiker*innen das Modul PROG 1 mit MPGI 2 ersetzen - Informatiker*innen jedoch nicht MPGI 2 durch PROG 1 ersetzen. Bei PROG 2 und MPGI 4 gilt die Äquivalenz jedoch in beide Richtungen, da die Äquivalenz sowohl für Wirtschaftsinformatik, als auch für Informatik beschlossen wurde. Eine Äquivalenzregelung kann außerdem verhindern, dass bestimmte Module im freien Wahlbereich angerechnet werden können. Von Mathematiker*innen können beispielsweise einige Module aus dem Bereich MPGI und TechGI der Informatiker*innen nicht belegt werden, da viele Inhalte bereits durch das Mathe-Modul Computerorientierte Mathematik (CoMa) vermittelt werden.