Organe der Studierendenschaft
In der Satzung der Studierendenschaft der TU Berlin ist festgelegt, welche Organe die Studierendenschaft besitzt und welche Aufgaben diese erfüllen sollen. Nach §4 der Satzung wird zwischen zentralen und weiteren Organen unterschieden:
zentrale Organe der Studierendenschaft
weitere Organe der Studierendenschaft
- die Sitzungsleitung des Studierendenparlementes
- der Haushaltsausschuss des Studierendenparlementes
- weitere Ausschüsse, die das StuPa einsetzt
- der studentische Wahlvorstand