Freitagsrunde:Sitzungsgeld
"Sitzungsgeld nach dieser Verordnung erhalten Studenten und nebenberufliche Lehrkräfte, die in den Gremien gemäß § 2 gewählt worden sind, sowie deren Stellvertreter. Dies gilt auch für Studenten und nebenberufliche Lehrkräfte, die auf Grund von Rechtsvorschriften mit Rederecht oder Antragsrecht an den Sitzungen dieser Gremien teilnehmen." [Hochschulsitzungsgeldverordnung von 01.10.1991 in der Fassung vom Januar 2002]
Inhaltsverzeichnis
Warum ist Sitzungsgeld wichtig?
Wir als Freitagsrunde erhalten keine direkten Zuwendungen von Seiten der Universität, Fakultät, Wirtschaftsunternehmen oder Vereine und anderer Träger. Deshalb bedeutet das Sitzungsgeld eine der Hauptquellen für Gelder für uns. Diese werden dann in Projekte, Neuanschaffung und Instandhaltung der (IT-)Infrastruktur sowie für Feste und Feierlichkeiten investiert.
Deswegen ist es auch zwingend notwendig darauf zu achten, dass bei allen Gremiensitzungen ein Protokoll mit der korrekten Anwesenheitsliste geführt wird. Außerdem sollte bedacht werden, dass nur für anwesende Mitglieder bzw. Vertreter die Mitglieder vertreten gezahlt wird - ein Grund stets vollzählig in allen Gremien vertreten zu sein.
Für welche Gremien wird gezahlt?
Sitzungsgeld gibt es für folgende Gremien:
- FKR
- AK
- Kuratorium u. Hauptkommission
- Personalkommission
- AS und erweiterter AS
- Gemeinsame Kommissionen
- Institutsräte
Wofür wird nicht gezahlt?
Es gibt kein Sitzungsgeld für:
- Prüfungsausschuss
Wieviel wird gezahlt?
Laut der Hochschulsitzungsverordnung entspricht die "Höhe des Sitzungsgeldes ... dem jeweils geltenden Satz, den Bezirksverordnete für Ausschußsitzungen erhalten." Wirft man also einen Blick in das "Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen" so findet man dort unter §3 den aktuellen Betrag:
- 31€ pro Plenarsitzung und Mitglied bzw. vertetendem Stellvertreter
- 20€ pro Ausschusssitzung und Mitglied bzw. vertetendem Stellvertreter
Wann?
Rein der Verordnung nach müsste monatlich gezahlt werden. Bisher war es bei uns aber Usus, die Sitzungsgelder nach Ablauf einer Amtsperiode, d.h. nach zwei Jahren einzufordern. Dazu benötigt man einen Antrag auf Sitzungsgeld (s.u.) pro Mitglied das an mindestens einer Sitzung teilgenommen hat. Die gesammelten Anträge werden dann von uns in der Fakultätsverwaltung eingereicht.
- Bisher übernahmen ein bis zwei Freitagsrundler am Ende einer Amtsperiode die Aufgabe, die Teilnehmerlisten für alle zu erstellen. Dafür reicht es aus die Sitzungsprotokolle der oben genannten Gremien durch zu gehen und die anwesenden Studenten, die Sitzungsdauer sowie Beginn und Ende zu notieren. (s.u.)
Wie (Ablauf)
Jeder Studierende der als Stellvertreter oder Mitglied in einem Gremium der TU mitgearbeitet hat, kann Sitzungsgeld beantragen. Dafür füllt er den Sitzungsgeldantrag aus (Das Formular für FKR bzw. AK findet man schon etwas vor ausgefüllt im intern Bereich). Hier muss angegeben werden:
- Name & Vorname des Studenten der das Sitzungsgeld beantragt -> Deine Namen einfügen
- Student oder Nebenberufliche Lehrkraft -> Student ankreuzen
- Anschrift des Antragstellers -> Deine Anschrift einfügen
- Kontonr, Geldinstitut, BLZ -> Daten aus dem intern Bereich für das Freitagsrundenkonto einfügen (alternativ dein Eigenes, deine Entscheidung)
- Gremium -> Für welches Gremium wird der Antrag gestellt. Wenn du Mitglied oder Stellvertreter in mehreren Gremien warst, musst du pro Gremium einen Antrag ausfüllen...
- OKZ des Gremiums -> K.a. ob wir das ausfüllen oder im Zweifelsfall die Fakultätsverwaltung (E-Mail pending)
- Nr, Datum und Anwesenheitszeit pro Sitzung des Gremiums -> Hier nur eintragen wo ihr auch tatsächlich anwesend und stimmberechtigt wart (wenn Mitglieder anwesend sind, haben Stellvertreter kein Stimmrecht...)
Nachdem ihr das getan habt legt den oder die Anträge entweder in die Freitagsrunde (Wir reichen die dann alle zusammen auf einmal ein), oder reicht den Antrag selber bei Frau Braune ein.
Dokumente
Gesetze
- Hochschulsitzungsgeldverordnung vom 01.10.1991 in der Fassung vom Januar 2002
- Berliner Hochschulgesetz vom 01.04.2009
- Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 in der Fassung vom Januar 2003