Viertelparität
Version vom 18. September 2005, 14:50 Uhr von Calmoxis (Diskussion)
Viertelparität heißt, dass die an der Universität arbeitenden Menschen vier Statusgruppen zugeordnet werden:
- Sonstige Mitarbeitende,
- Studierende,
- Wissenschaftliche MitarbeiterInnen und
- ProfessorInnen.
Bei Viertelparität haben alle vier Statusgruppen gleiches Stimmrecht in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahrzehnten festgelegt, dass die Professoren über die Freiheit von Lehre und Studium wachen und daher z.B. bei Berufungs- und StuPO-Fragen eine absolute Mehrheit haben müssen.
Der Berliner Wissenschaftssenator Flierl schlägt eine Überkreuzwahl von Professoren auch durch andere Statusgruppen vor, um die Dominanz zu wahren, ohne jedoch gleich angestrebte Präsidialregime zu etablieren.
siehe auch
- [http://www.benjamin-hoff.de/infodienst/wissenschaft/200509140709.html Streitgespräch Zwischen Wissenschaftssenator Flierl und FU-Präsident Lentzen[