Frauenbeirat: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. Januar 2013, 21:48 Uhr
Der Frauenbeirat einer Fakultät ist ein Wahlgremium, das aus jeweils einer Frau aus den vier Statusgruppen (Hochschullehrerinnen, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Sonstige Mitarbeiterinnen und Studentinnen) besteht. Er hat die Aufgabe, die Frauenbeauftragte der Fakultät zu wählen sowie sie in ihrer Arbeit zu unterstützen. [1]
Dieses Gremium wird im 2-jährigen Rhythmus zeitgleich mit dem Fakultätsrat und Akademischen Senat gewählt.
- ↑ Grundlage: §57 der Grundordnung der TU Berlin
Wahl im WS1213
Auf der Seite der Fakultät IV ist die Liste für die, zur Wahl stehenden Frauen, verlinkt: http://www.eecs.tu-berlin.de/index.php?id=129001