Krankheitsfall: Unterschied zwischen den Versionen
(→Was tue ich im Krankheitsfall?) |
|||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
Sofern es die erste oder zweite Krankmeldung im selben Modul ist, reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). | Sofern es die erste oder zweite Krankmeldung im selben Modul ist, reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). | ||
− | Diese ist dann im Referat Prüfungen einzureichen. Das gilt auch, wenn es der dritte Versuch und es die erste oder zweite Krankmeldung im Modul ist. | + | Diese ist dann im Referat Prüfungen einzureichen. Das gilt auch, wenn es der dritte Versuch und es die erste oder zweite Krankmeldung im Modul ist. In einigen Fällen muss zusätzlich im Fachgebiet Bescheid gegeben werden. |
− | |||
− | In einigen Fällen muss zusätzlich im Fachgebiet Bescheid gegeben werden. | ||
Ist es die dritte Krankmeldung im selben Modul, muss ein Attest im Referat Prüfungen eingereicht werden! | Ist es die dritte Krankmeldung im selben Modul, muss ein Attest im Referat Prüfungen eingereicht werden! |
Version vom 29. März 2019, 17:42 Uhr
Was tue ich im Krankheitsfall?
Für Krankheitsausfälle bei denen Übungsaufgaben nicht rechtzeitig abgegben werden können (Keine Prüfungsrelevanten Studienleistung!), sollte zeitnahe eine Absprache mit der Übungsgruppe und/oder mit dem*der Tutor*in erfolgen.
Bei allen prüfungsrelevanten Studienleistungen (z.B.: Test, Klausur,...) gilt folgendes:
Sofern es die erste oder zweite Krankmeldung im selben Modul ist, reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Diese ist dann im Referat Prüfungen einzureichen. Das gilt auch, wenn es der dritte Versuch und es die erste oder zweite Krankmeldung im Modul ist. In einigen Fällen muss zusätzlich im Fachgebiet Bescheid gegeben werden.
Ist es die dritte Krankmeldung im selben Modul, muss ein Attest im Referat Prüfungen eingereicht werden!