Diplom: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Wer sich bewerben will, kann sich auch eine Abschlussbescheinigung ausstellen lassen, was erstaunlicherweise meist recht fix geht (ihr müsst aber persönlich erscheinen oder telefonisch richtig Druck machen, damit die euch auch per Post geschickt wird). In der Abschlussbescheinigung wird euch bescheinigt, dass ihr die Diplom-Hauptprüfung bestanden habt. Gegebenenfalls taucht hier auch schon die Note (sogar numerisch) auf. | ||
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+ | Mit dem Abschlusszeugnis wird euch "nur" das Recht zur Führung eines [http://de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Grad akademischen Grades] verliehen. Ihr dürft euch nach Erhalt der Urkunde (nicht vorher!) daher z.B. als "Diplom-Informatiker Karl Mustermann" bezeichnen. Das unbefugte Führen eines akademischen Grades ist in Deutschland [http://de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Grad#Strafbarkeit_bei_unbefugter_F.C3.BChrung '''strafbar''']. | ||
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Version vom 2. Januar 2012, 22:47 Uhr
Wenn ihr alle Anforderungen eurer StuPO erfüllt habt, erhaltet ihr das Haupt-Diplom (oder kurz 'Diplom). Ähnlich wie beim Vordiplom erhaltet ihr ein Zeugnis. Außerdem wird euch der akademische Grad Diplom-Informatiker (Informatik) oder Diplom-Ingenieur (Elektrotechnik, Technische Informatik) verliehen.
Diplom Informatik
Das Zeugnis wird - dem Anlass angemessen - auf besonders dickem Papier gedruckt, mit einem Prägesiegel versehen und vom Dekan der Fakultät IV unterschrieben. Auf dem Informatik-Zeugnis werden alle eingebrachten Lehrveranstaltungen (gruppiert nach Basis-Block, Schwerpunkt, Wahlfach etc.) namentlich aufgeführt. Neben jedem Block ist die entsprechende Note ("sehr gut", "gut", "befriedigend", "ausreichend") aufgeführt. Bei Zusatzfächern wird für jede Lehrveranstaltung eine eigene Note aufgeführt. Ebenso erscheint der komplette Titel der Diplomarbeit und die entsprechende Note im Zeugnis. Das Studienprojekt taucht nur mit dem Titel der Lehrveranstaltung (ohne Note) auf.
Am Ende des Zeugnisses erscheint die Abschlussnote (ebenfalls nur ausgeschrieben, numerische Werte werden im Diplom-Zeugnis nicht angegeben). Dabei wird für Abschlussnoten, die nicht schlechter als 1,2 sind, die Note "mit Auszeichnung" vergeben (PO Informatik '90, §12, Abschnitt 4).
Der Endgegner bzw. der Weg zum Diplom
Spätestens wenn ihr alle Prüfungen erfolgreich abgelegt habt (inkl. der Diplomarbeit), solltet ihr euch auf den Weg ins Prüfungsamt machen. Dort gebt ihr dann alle Laufzettel, Scheine, etc. ab und beantragt die Ausstellung des Zeugnisses. Bei der Gelegenheit könnt ihr auch gleich festlegen, welche Zusatzfächer (falls vorhanden) auf dem Zeugnis erscheinen sollen.
Wenn alles in Ordnung ist, müsst ihr (theoretisch) nur noch warten. Ihr werdet schriftlich benachrichtigt, wenn das Zeugnis fertig ist. Offiziell sollte die Ausstellung des Zeugnisses und der Urkunde 4-6 Wochen dauern. Bei mir wurden aber zuerst meine Laufzettel in Umzugskartons vergessen (6 Wochen), anschließend ging ein Zettel verloren und wurde dann doch wiedergefunden (1 Woche) usw. 5 1/2 Monate nach vorliegen sämtlicher Noten bekam ich dann endlich mein Zeugnis. Bei anderen dauerte auch schon mal 10 Monate (allerdings inkl. Benotung der Diplomarbeit). Rechnet also nicht allzu schnell mit einem Zeugnis. Gelegentliche Anrufe können helfen, bestimmte Probleme (verlorene Unterlagen im Prüfungsamt etc.) schneller zu erkennen.
Wer sich bewerben will, kann sich auch eine Abschlussbescheinigung ausstellen lassen, was erstaunlicherweise meist recht fix geht (ihr müsst aber persönlich erscheinen oder telefonisch richtig Druck machen, damit die euch auch per Post geschickt wird). In der Abschlussbescheinigung wird euch bescheinigt, dass ihr die Diplom-Hauptprüfung bestanden habt. Gegebenenfalls taucht hier auch schon die Note (sogar numerisch) auf.
Titel?
Mit dem Abschluss des Studiums erhaltet ihr keinen Titel, der als Namenszusatz in Deutschland formal Teil des Nachnamens ist und als solcher auch z.B. im Personalausweis aufgeführt wird. Ihr habt also auch kein Anrecht darauf, als "Diplom-Informatiker Karl Mustermann" angeredet zu werden.
Mit dem Abschlusszeugnis wird euch "nur" das Recht zur Führung eines akademischen Grades verliehen. Ihr dürft euch nach Erhalt der Urkunde (nicht vorher!) daher z.B. als "Diplom-Informatiker Karl Mustermann" bezeichnen. Das unbefugte Führen eines akademischen Grades ist in Deutschland strafbar.