Sitzung: Jeden Freitag in der Vorlesungszeit ab 16 Uhr c. t. im MAR 0.005. In der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig (Jemensch da?). Macht mit!

Krankheitsfall: Unterschied zwischen den Versionen

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(Was tue ich im Krankheitsfall?)
 
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===Was tue ich im Krankheitsfall?===
 
===Was tue ich im Krankheitsfall?===
Ein Nachweis in Form eines Attestes ist bei prüfungsrelevanten Studienleistungen (z.Bsp.: Test, Klausur) wichtig. Das bedeutet, dass die Krankschreibung für den Prüfungszeitraum gelten sollte.
 
  
Bei einem Ausfall wegen Krankheit innerhalb des Semesters (wenn nur Übungsaufgaben abgegeben werden müssen) sollte eine zeitnahe Absprache per Mail oder Telefon mit der Übungsgruppe und dem Tutor genügen.
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Für Krankheitsausfälle bei denen Übungsaufgaben nicht rechtzeitig abgegben werden können (Keine Prüfungsrelevanten Studienleistung!), sollte zeitnahe eine Absprache mit der Übungsgruppe und/oder mit dem*der Tutor*in erfolgen.
  
===Wen muss ich davon in Kenntnis setzen?===
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Wenn durch Krankheit eine Teilnahme an einer Klausur oder einem Test nicht möglich war, sollte die Krankschreibung möglichst schnell beim Wissenschaftlichen Mitarbeiter (WM) der jeweiligen Veranstaltung landen. Normalerweise kann das Sekretariat (kurzer Anruf genügt) weiterhelfen.
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Bei allen '''prüfungsrelevanten Studienleistungen''' (z.B.: Test, Klausur,...) gilt folgendes:
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Sofern es die erste oder zweite Krankmeldung im selben Modul ist, reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).
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Diese ist dann im Referat Prüfungen einzureichen. Das gilt auch, wenn es der dritte Versuch und es die erste oder zweite Krankmeldung im Modul ist. In einigen Fällen muss zusätzlich im Fachgebiet Bescheid gegeben werden.  
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Ist es die dritte Krankmeldung im selben Modul, muss ein Attest im Referat Prüfungen eingereicht werden!
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Es wird empfohlen dem Fachgebiet Bescheid zu geben.
  
 
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Aktuelle Version vom 29. März 2019, 17:43 Uhr

Was tue ich im Krankheitsfall?

Für Krankheitsausfälle bei denen Übungsaufgaben nicht rechtzeitig abgegben werden können (Keine Prüfungsrelevanten Studienleistung!), sollte zeitnahe eine Absprache mit der Übungsgruppe und/oder mit dem*der Tutor*in erfolgen.


Bei allen prüfungsrelevanten Studienleistungen (z.B.: Test, Klausur,...) gilt folgendes:

Sofern es die erste oder zweite Krankmeldung im selben Modul ist, reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Diese ist dann im Referat Prüfungen einzureichen. Das gilt auch, wenn es der dritte Versuch und es die erste oder zweite Krankmeldung im Modul ist. In einigen Fällen muss zusätzlich im Fachgebiet Bescheid gegeben werden.

Ist es die dritte Krankmeldung im selben Modul, muss ein Attest im Referat Prüfungen eingereicht werden! Es wird empfohlen dem Fachgebiet Bescheid zu geben.