Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen
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Diese Idee ist natürlich für alle, die ihren Denkprozess noch nicht vollständig an sogenannte Künstliche Intelligenz ausgelagert haben, schwer nachzuvollziehen. | Diese Idee ist natürlich für alle, die ihren Denkprozess noch nicht vollständig an sogenannte Künstliche Intelligenz ausgelagert haben, schwer nachzuvollziehen. | ||
| − | Das Amtsgericht Lichtenberg hat zwar festgestellt, dass | + | Das Amtsgericht Lichtenberg hat zwar festgestellt, dass Fahrgäste grundsätzlich nicht verpflichtet werden können, ''Onlinetickets'' auf einem Smartphone vorzuzeigen,<ref>[https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/fahrgast-gewinnt-vor-gericht-deutschlandticket-gilt-auch-auf-papier-accg-110825733.html ''Fahrgast gewinnt vor Gericht: Deutschlandticket gilt auch auf Papier'', F.A.Z.], leider hinter ner Paywall, [https://archive.is/Gq3t6 unseriöses Archiv]</ref> das gilt aber nicht für das Semesterticket, da dieses als „Handyticket“ geführt wird. |
| − | + | Die VBB-Beförderungs­bedingungen verpflichten aber auch bei Handytickets den Fahrgast lediglich dazu, das Ticket auf dem Display eines mobilen Endgeräts vorzuzeigen,<ref>[https://www.vbb.de/fileadmin/user_upload/VBB/Dokumente/Tickets-Abonnements/vbb-tarifbroschuere.pdf#page=160 Beförderungsbedingungen des VBB-Tarifs, Anlage 8]</ref> Screenshots gehen also vermutlich auch. | |
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| + | Endgültig herausfinden könnte man das nur durch ein Gerichtsverfahren, bis dahin ist es ratsamer, sich im Zweifelsfall eine Plastikkarte ausstellen zu lassen. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
Aktuelle Version vom 23. März 2026, 17:18 Uhr
Das Semesterticket bezeichnet den semesterweise gültigen Fahrausweis für den Öffentlichen Personennahverkehr. Aktuell ist das Semesterticket ein D-Ticket, welches von der S-Bahn Berlin vertrieben wird.
Für Studierende, deren Telefon nicht mit der (sehr guten) S-Bahn-App kompatibel ist, gibt das Semesterticketbüro auf Nachfrage auch Chipkarten aus.
Über die Ausgestaltung des Semestertickets verhandelt die Studierendenschaft direkt mit dem VBB. Die Verhandlungen finden etwa alle 3 Jahre statt. Die Bezahlung und die Versendung erfolgt über die Universität.
App-Pflicht
Glaubt man dem Verkehrsverbund, ist das Ticket nur gültig, wenn der Aztec-Code in der (sehr guten, über 100 MB großen) S-Bahn-App vorgezeigt wird; Screenshots, Ausdrucke, und andere Methoden, Pixel auf einem Bildschirm anzuzeigen, sind angeblich ungültig. Diese Idee ist natürlich für alle, die ihren Denkprozess noch nicht vollständig an sogenannte Künstliche Intelligenz ausgelagert haben, schwer nachzuvollziehen.
Das Amtsgericht Lichtenberg hat zwar festgestellt, dass Fahrgäste grundsätzlich nicht verpflichtet werden können, Onlinetickets auf einem Smartphone vorzuzeigen,[1] das gilt aber nicht für das Semesterticket, da dieses als „Handyticket“ geführt wird. Die VBB-Beförderungsbedingungen verpflichten aber auch bei Handytickets den Fahrgast lediglich dazu, das Ticket auf dem Display eines mobilen Endgeräts vorzuzeigen,[2] Screenshots gehen also vermutlich auch.
Endgültig herausfinden könnte man das nur durch ein Gerichtsverfahren, bis dahin ist es ratsamer, sich im Zweifelsfall eine Plastikkarte ausstellen zu lassen.
Siehe auch