Kuratorium: Unterschied zwischen den Versionen
ILers (Diskussion | Beiträge) (Link erneuert) |
K (Link) |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | Die Aufgaben des ''Kuratoriums'' (KU) sind u.a.: Entscheidungen in grundsätzlichen, besonders bedeutsamen Verwaltungs-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzangelegenheiten. Insbesondere: Billigung und Feststellung des Haushaltsplans, Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten, Ausstattung der Fakultäten und zentralen Einrichtungen, Oberste Dienstbehörde. | + | Die Aufgaben des '''Kuratoriums''' (kurz '''KU''') sind u. a.: Entscheidungen in grundsätzlichen, besonders bedeutsamen Verwaltungs-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzangelegenheiten. Insbesondere: Billigung und Feststellung des Haushaltsplans, Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten, Ausstattung der Fakultäten und zentralen Einrichtungen, Oberste Dienstbehörde. |
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
| − | [ | + | [https://www.tu.berlin/k3/gremien/kuratorium Kuratorium der TU Berlin] |
[[Kategorie: Hochschulpolitik]] | [[Kategorie: Hochschulpolitik]] | ||
[[Kategorie: Uni-ABC]] | [[Kategorie: Uni-ABC]] | ||
Aktuelle Version vom 24. Januar 2026, 12:41 Uhr
Die Aufgaben des Kuratoriums (kurz KU) sind u. a.: Entscheidungen in grundsätzlichen, besonders bedeutsamen Verwaltungs-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzangelegenheiten. Insbesondere: Billigung und Feststellung des Haushaltsplans, Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten, Ausstattung der Fakultäten und zentralen Einrichtungen, Oberste Dienstbehörde.