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Gegenvorstellungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. August 2017, 11:47 Uhr

Das Gegenvorstellungsverfahren sollte nur die Ultima Ratio bei einer Prüfungsbewertung sein. Bevor zu diesem rechtlichen Mittel gegriffen wird, sollte versucht werden, die Prüfungsbewertung mit den Prüfern unter einer sachlichen, substantiierten Argumentation zu ändern. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Beanstandung der Note nicht vorwurfsvoll wirkt, denn das bewirkt in der Regel eine Abwehrreaktion beim Gegenüber.

Mit dem Rechtsmittel der Gegenvorstellung ist in der Regel viel Arbeit für die Prüfer verbunden ist. Da die Prüfer u.U. viel Arbeit mit der schriftlichen Stellungnahme, die sie daraufhin verfassen müssen, haben, könnten diese aus Unmut darüber weniger dazu geneigt sein, die Note abzuändern.

Um gegen die Prüfungsbewertung argumentieren zu können, ist es sehr sinnvoll, sich die Prüfungsunterlagen schnellstmöglich zu beschaffen, um dadurch mehr Zeit für eine Begründung zu haben. Falls diese nicht ausgehändigt werden, sollte man diese förmlich beim dem Fachgebiet der Prüfung beantragen und eine 2-wöchige Frist setzen. Eine Vorlage für ein solches Dokument kann man beim AStA bekommen.

Die Leser des Gegenvorstellungsverfahrens sind die Prüfer der angegriffenen Prüfung. Diese Personen entscheiden auch darüber, ob eine Notenänderung erfolgt. Die Prüfer geben dann zu dem Schreiben in der Gegenvorstellung eine Stellungnahme ab, die auf die Argumentation des Prüflings eingehen muss.

Das Gegenvorstellungsverfahren soll laut Rechtsanwältin für Prüfungsrecht "Reisig-Emden" nach ist der Rechtsprechung einiger Richter des Verwaltungsgerichts nach die Voraussetzung eines Klageverfahrens gegen eine Benotung.

meine persönliche Erfahrung mit dem Gegenvorstellungsverfahren im Jahr 2016

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Nachdem ich mich ca. am 20. Juli in einem Projekt ungerechtfertigt bewertet fühlte (um ca. 1,5-2 Notenstufen), fragte ich die Prüferin nach der Prüfung, ob man darüber noch reden kann. Sie bejahte es, man könnte sich am nächsten Tag treffen, weil am selben Tag nach meiner Prüfung noch andere Prüfungen abgenommen werden sollten. Dies scheiterte aber an meinem Stolz: meiner Ansicht nach hat die Prüferin Fehler gemacht, warum sollte die Initiative der Notenkorrektur also von mir ausgehen? Rückblickend stellte sich das als Fehler heraus.

Um die Note anzugreifen, braucht man das Prüfungsprotokoll. Da dieses mir nicht ausgehändigt wurde, schickte ich ein Fax mit 2-wöchiger Fristsetzung an den zuständigen Prüfungsausschuss.

Nachdem die Frist abgelaufen war und ich immer noch nicht das Protokoll bekommen hatte, erschien ich im Sekretariat des Fachgebiets. Dort sagte mir die Sekretärin, die 2-wöchige Frist sei noch nicht abgelaufen, da mein Ersuchen nach dem Prüfungsunterlagen in diesem Fachgebiet erst seit ca. 1 Woche bekannt sei. Ich drang im Sekretariat vehement auf die Herausgabe und machte Druck, da das Gegenvorstellungsverfahren nur 3 Monate nach der Bekanntgabe der Note möglich ist. Die Fachgebiets-Sekretärin sagte, dass die modulverantwortliche Professorin darüber entscheidet und diese im Urlaub sei. Da diese Unterlagen mir aus unverständlichen Gründen nicht übergeben wurden, verließ ich das Sekretariat, ging ich zum AStA und kam mit einer AStA-Mitarbeiterin beim Sekretariat zurück. Die Professorin sei ca. am 10. September zurück, es wurde daher vereinbart, dass ich die Unterlagen dann bekomme. Das wäre nur ca. 1 Monat vor dem Ende der 3-Monats-Frist gewesen.

Tatsächlich wurden mit die Prüfungs-Protokolle Ende August postalisch zugesendet. Wahrscheinlich zahlte sich der Druck, den ich aufgebaut hatte, zumindest hier aus.

Ich verfasste eine Gegenvorstellung zu der Note, indem ich auf die Bewertung im Prüfungsprotokoll einging. Ich griff dabei die Prüferin an, weil ich falsch annahm, dass ein anderer Prof. aus dem Prüfungsausschuss über die Gegenvorstellung entscheidet. Letztendlich habe ich mir dadurch selbst geschadet, denn es schien, dass sich die modulverantwortliche Professorin durch die verbalen Attacken mit angegriffen fühlte, weil die Kritik ihr Fachgebiet betraf.

Ich reichte das Gegenvorstellungsverfahren am letztmöglichen Tag ein, um so die Frist für eine Begründung maximal auszureizen.

Die Prüferin hatte in der Stellungnahme meiner Ansicht nach mehrmals--wahrscheinlich auf Drängen ihrer vorgesetzten Professorin--gelogen. Meine Argumente wurden aus meiner Sicht durch fadenscheinige Erwiderungen zunichte gemacht.

Insgesamt hatte ich den Eindruck, dass die Professorin Einfluss auf die Stellungnahme der Prüferin genommen hat, die Argumentation also in Wahrheit von dieser stammt. Dieser Eindruck verstärkte sich, als die Prüferin mir im April 2017 am Telefon mitteilte, dass ihr verboten wurde, auf meine E-Mails zu antworten.

Eine Kontrolle der Stellungnahme der Prüfer bzw. der Diskrepanzen zwischen Sachverhaltsschilderungen des Prüflings und der Prüfer fand durch das Prüfungsamt meiner Kenntnis nach nicht statt. Falls es Unterschiede in den Sachverhaltschilderungen gibt, wird eher den Prüfern geglaubt.