Sitzung: Jeden Freitag in der Vorlesungszeit ab 16 Uhr c. t. im MAR 0.005. In der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig (Jemensch da?). Macht mit!

Studierendenparlament

(Weitergeleitet von StuPa)

Das Studierendenparlament (StuPa) ist eines der Organe der Studierendenschaft. Das StuPa der TU Berlin hat 60 Sitze und beschäftigt sich mit den Belangen der Studierendenschaft. Die Studierendenschaft besteht aus allen immatrikulierten Studierenden der TU Berlin.

Als Organ der Studierendenschaft nimmt das StuPa auch ein politisches Mandat wahr. Es soll an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen mitwirken, auch durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen, und die Meinungsbildung in der Gruppe der Studierenden ermöglichen, das heißt, es kann beispielsweise Resolutionen zur Tagespolitik verabschieden.

Das StuPa ist u.a. auch für alle Belange rund um das Thema Semesterticket zuständig. Die Verhandlungen mit dem VBB führt natürlich nicht das gesamte 60-köpfige StuPa, sondern der Fachausschuss Verkehrskonzepte und Semesterticket. Vor so weittragenden Entscheidungen wie bspw. wie der Einführung eines Semestertickets oder seiner Beibehaltung trotz Preiserhöhung holt das StuPa ein Meinungsbild der Studierendenschaft via Urabstimmung ein. Dazu setzt es einen Urabstimmungsausschuss ein und beschließt über die Urabstimmungsfrage(n).

Allerdings befasst sich das StuPa auch mit grundsätzlichen Angelegenheiten wie dem Beschluss einer Satzung der Studierendenschaft, seiner Geschäftsordnung, der Wahlordnung zu den Organen der Studierendenschaft, der Beitragsordnung und des Haushaltplans. Es wählt den studentischen Wahlvorstand, den Haushaltsausschuss der Verfassten Studierendenschaft sowie den/die Vorsitzende/n und die Mitglieder des AStAs.

Rechtliche Grundlagen

Grundlagen im Berliner Hochschulgesetz

Die Existenz eines Studierendenparlamentes ist dadurch begründet, dass es an der TU Berlin eine sog. verfasste Studierendenschaft gibt. Dies ist in §18 BerlHG - Studierendenschaft festgehalten. Dass zu diesem Zweck versch. Organe der Studierendenschaft eingerichtet werden soll ist wiederum in §19 BerlHG - Organe der Studierendenschaft beschrieben. Dort ist zum Beispiel festgelegt, dass das StuPa sechzig Mitglieder haben soll und welche grundlegenden Aufgaben und Themenbereiche es zu bearbeiten hat:

  • grundsätzliche Angelegenheiten der Studierendenschaft
  • über die Satzung
  • den Haushaltsplan und die Festsetzung der Beiträge (Beitragsordnung)
  • über die Entlastung der Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA)
  • über die Wahlordnung zu den Organen der Studierendenschaft

Grundlagen in der Satzung der Studierendenschaft der TU Berlin

Nach Einführung der verfassten Studierendenschaften an der TU Berlin haben sich die Studierendenschaften selbst eine Satzung gegeben. Diese hat seitdem einige kleine Änderungen erfahren, ist jedoch im Grund gleich geblieben. Die Satzung regelt unter anderem:

Geschäftsordnung des StuPas

Die Geschäftsordnung regelt die Modalitäten einer StuPa-Sitzung. Hierzu gehören:

  • Frist und Art der Einladung
  • wer welches Stimm-/Rede- und Antragsrecht hat
  • welche Art von Anträgen es gibt, wie sie bearbeitet werden
  • Details zu Abstimmungen und Wahlen
  • Details zu Zuständigkeiten und den erforderlichen Mehrheiten

Näheres hierzu kann im StuPa-1x1 oder direkt in der Geschäftsordnung (s. Weblinks) nachgelesen werden.

Wahlordnung des StuPas

In der Wahlordnung sind die Modalitäten zur Ankündigung und Durchführung der Wahl zum StuPa und von Urabstimmungen festgelegt. Hierzu gehören:

  • Fristen zur Ankündigung
  • Fristen und Details zum Vorschlagen von antretenden Listen
  • Durchführung der Wahl an den Wahltagen an sich
  • Auszählung der Wahl und Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Weblinks