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Kuratorium: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Aufgaben des ''Kuratoriums'' (KU) sind u.a.: Entscheidungen in grundsätzlichen, besonders bedeutsamen Verwaltungs-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzangelegenheiten. Insbesondere: Billigung und Feststellung des Haushaltsplans, Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten, Ausstattung der Fakultäten und zentralen Einrichtungen, Oberste Dienstbehörde.
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Die Aufgaben des '''Kuratoriums''' (kurz '''KU''') sind u. a.: Entscheidungen in grundsätzlichen, besonders bedeutsamen Verwaltungs-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzangelegenheiten. Insbesondere: Billigung und Feststellung des Haushaltsplans, Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten, Ausstattung der Fakultäten und zentralen Einrichtungen, Oberste Dienstbehörde.
  
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
[http://www.tu-berlin.de/asv/menue/gremien/kuratorium/ Offizielle Seite des Kuratoriums der TU Berlin]
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[https://www.tu.berlin/k3/gremien/kuratorium Kuratorium der TU Berlin]
  
 
[[Kategorie: Hochschulpolitik]]
 
[[Kategorie: Hochschulpolitik]]
 
[[Kategorie: Uni-ABC]]
 
[[Kategorie: Uni-ABC]]

Aktuelle Version vom 24. Januar 2026, 12:41 Uhr

Die Aufgaben des Kuratoriums (kurz KU) sind u. a.: Entscheidungen in grundsätzlichen, besonders bedeutsamen Verwaltungs-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzangelegenheiten. Insbesondere: Billigung und Feststellung des Haushaltsplans, Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten, Ausstattung der Fakultäten und zentralen Einrichtungen, Oberste Dienstbehörde.


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