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Studierendenparlament: Unterschied zwischen den Versionen

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Allerdings befasst sich das StuPa auch mit grundsätzlichen Angelegenheiten wie dem Beschluss einer Satzung der Studierendenschaft, seiner Geschäftsordnung, der Wahlordnung zu den Organen der Studierendenschaft, der Beitragsordnung und des Haushaltplans. Es wählt den studentischen Wahlvorstand, den Haushaltsausschuss der Verfassten Studierendenschaft sowie den/die Vorsitzende/n und die Mitglieder des AStAs.
 
Allerdings befasst sich das StuPa auch mit grundsätzlichen Angelegenheiten wie dem Beschluss einer Satzung der Studierendenschaft, seiner Geschäftsordnung, der Wahlordnung zu den Organen der Studierendenschaft, der Beitragsordnung und des Haushaltplans. Es wählt den studentischen Wahlvorstand, den Haushaltsausschuss der Verfassten Studierendenschaft sowie den/die Vorsitzende/n und die Mitglieder des AStAs.
  
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* [http://www.tu-berlin.de/~stupa/ StuPa der TU Berlin]
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* [http://www.stupa.tu-berlin.de/ StuPa der TU Berlin]
  
 
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Version vom 20. Juni 2011, 08:58 Uhr

Das Studierendenparlament (StuPa) ist eines der Organe der Studierendenschaft. Das StuPa der TU Berlin hat 60 Sitze und beschäftigt sich mit den Belangen der Studierendenschaft. Die Studierendenschaft besteht aus allen immatrikulierten Studierenden der TU Berlin.

Als Organ der Studierendenschaft nimmt das StuPa ein politisches Mandat wahr. Dazu soll es an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen mitwirken, insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen, und die Meinungsbildung in der Gruppe der Studierenden ermöglichen, das heißt, es kann beispielsweise Resolutionen zur Tagespolitik verabschieden.

Das StuPa ist u.a. auch für alle Belange rund um das Thema Semesterticket zuständig. Die Verhandlungen mit dem VBB führt natürlich nicht das gesamte 60-köpfige StuPa, sondern der Fachausschuss Verkehrskonzepte und Semesterticket. Vor so weittragenden Entscheidungen wie bspw. wie der Einführung eines Semestertickets oder seiner Beibehaltung trotz Preiserhöhung holt das StuPa ein Meinungsbild der Studierendenschaft via Urabstimmung ein. Dazu setzt es einen Urabstimmungsausschuss ein und beschließt über die Urabstimmungsfrage(n).

Allerdings befasst sich das StuPa auch mit grundsätzlichen Angelegenheiten wie dem Beschluss einer Satzung der Studierendenschaft, seiner Geschäftsordnung, der Wahlordnung zu den Organen der Studierendenschaft, der Beitragsordnung und des Haushaltplans. Es wählt den studentischen Wahlvorstand, den Haushaltsausschuss der Verfassten Studierendenschaft sowie den/die Vorsitzende/n und die Mitglieder des AStAs.

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