Nebenhörer: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Ein Student gilt als '''Nebenhörer''', wenn dieser an einer Berliner oder Brandenburger Universität immatrikuliert ist und ergänzend an einer anderen Berliner oder Brandenburger Universität eine Prüfung ablegen will. Dazu findet | + | Ein Student gilt als '''Nebenhörer''', wenn dieser an einer Berliner oder Brandenburger Universität immatrikuliert ist und ergänzend an einer anderen Berliner oder Brandenburger Universität eine Prüfung ablegen will. Dazu findet ihr auf den jeweiligen Webseiten der Unis die entsprechenden Bedingungen und Anträge. Druckt diese aus und holt euch eine Menge Stempel und Unterschriften, welche genau: steht auf den Anträgen ;o). |
− | :Antrag als Nebenhörer an der FU | + | :*Antrag als Nebenhörer an der [http://www.fu-berlin.de/studium/immatrikulation/gast.html FU] liegt in der Studierendenverwaltung aus |
− | :[http://www2.hu-berlin.de/kooperation/beruf-wissenschaft/weiterbildung/content/pdf/antrag.pdf Antrag als Nebenhörer an der HU] | + | :*[http://www2.hu-berlin.de/kooperation/beruf-wissenschaft/weiterbildung/content/pdf/antrag.pdf Antrag] als Nebenhörer an der [http://studium.hu-berlin.de/bewerbung/einschr_html#Neben HU] und [http://studium.hu-berlin.de/bewerbung/formulare/ hier] (unten). |
− | :[http://www.tu-berlin.de/zuv/I/nebenhoerer.pdf#search=%22Nebenh%C3%B6rer%22 Antrag als Nebenhörer an der TU] | + | :*[http://www.tu-berlin.de/zuv/I/nebenhoerer.pdf#search=%22Nebenh%C3%B6rer%22 Antrag] als Nebenhörer an der [http://www.tu-berlin.de/zuv/I/ TU] |
− | Ist der Antrag zufriedenstellend ausgefüllt, wird dieser dann an der jeweiligen zentralen Stelle (siehe Antrag | + | Ist der Antrag zufriedenstellend ausgefüllt, wird dieser dann an der jeweiligen zentralen Stelle (siehe Antrag) abgegeben und gegen einen "Nebenhörerausweis" oder "Nebenhörerschein" eingetauscht. Somit habt ihr die Erlaubnis, Prüfungen in den beantragten LVs abzulegen. |
− | Nach dem Bestehen der Prüfungen gibt es eine weitere Hürde: die '''Anerkennung''' dieser Prüfungsleistungen an der eigenen Uni. Deswegen | + | Nach dem Bestehen der Prüfungen gibt es eine weitere Hürde: die '''Anerkennung''' dieser Prüfungsleistungen an der eigenen Uni. Deswegen solltet ihr (vor allem um sicherzugehen, dass ihr nicht umsonst Zeit investiert habt), vorher bei den Professoren, die an der eigenen Uni für diese Fächer zuständig sind anfragen, in wie fern die Anerkennung möglich ist. Welche Professoren dafür in Frage kommen, kann euch u.U. der Prüfungsausschuss sagen. Bei positivem Feedback gibt es keine Schwierigkeiten mit der Anerkennung durch den Prüfungsausschuss, da dieser sich auf die Aussage der "eigenen" Profs stützen kann und alles ist gut :). |
Aktuelle Version vom 26. April 2010, 17:18 Uhr
Ein Student gilt als Nebenhörer, wenn dieser an einer Berliner oder Brandenburger Universität immatrikuliert ist und ergänzend an einer anderen Berliner oder Brandenburger Universität eine Prüfung ablegen will. Dazu findet ihr auf den jeweiligen Webseiten der Unis die entsprechenden Bedingungen und Anträge. Druckt diese aus und holt euch eine Menge Stempel und Unterschriften, welche genau: steht auf den Anträgen ;o).
Ist der Antrag zufriedenstellend ausgefüllt, wird dieser dann an der jeweiligen zentralen Stelle (siehe Antrag) abgegeben und gegen einen "Nebenhörerausweis" oder "Nebenhörerschein" eingetauscht. Somit habt ihr die Erlaubnis, Prüfungen in den beantragten LVs abzulegen.
Nach dem Bestehen der Prüfungen gibt es eine weitere Hürde: die Anerkennung dieser Prüfungsleistungen an der eigenen Uni. Deswegen solltet ihr (vor allem um sicherzugehen, dass ihr nicht umsonst Zeit investiert habt), vorher bei den Professoren, die an der eigenen Uni für diese Fächer zuständig sind anfragen, in wie fern die Anerkennung möglich ist. Welche Professoren dafür in Frage kommen, kann euch u.U. der Prüfungsausschuss sagen. Bei positivem Feedback gibt es keine Schwierigkeiten mit der Anerkennung durch den Prüfungsausschuss, da dieser sich auf die Aussage der "eigenen" Profs stützen kann und alles ist gut :).