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'''Viertelparität''' heißt, dass die an der Universität arbeitenden Menschen vier Statusgruppen zugeordnet werden:  
 
'''Viertelparität''' heißt, dass die an der Universität arbeitenden Menschen vier Statusgruppen zugeordnet werden:  
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Bei Viertelparität haben alle vier Statusgruppen <u>gleiches Stimmrecht</u> in den [[Gremien]] der akademischen Selbstverwaltung. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahrzehnten festgelegt, dass die Professoren über die Freiheit von Lehre und Forschung wachen und daher z.B. bei Berufungs- und StuPO-Fragen eine absolute Mehrheit haben müssen.  
 
Bei Viertelparität haben alle vier Statusgruppen <u>gleiches Stimmrecht</u> in den [[Gremien]] der akademischen Selbstverwaltung. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahrzehnten festgelegt, dass die Professoren über die Freiheit von Lehre und Forschung wachen und daher z.B. bei Berufungs- und StuPO-Fragen eine absolute Mehrheit haben müssen.  
  

Aktuelle Version vom 5. März 2013, 19:33 Uhr

Viertelparität heißt, dass die an der Universität arbeitenden Menschen vier Statusgruppen zugeordnet werden:

  1. Sonstige Mitarbeitende,
  2. Studierende,
  3. Wissenschaftliche MitarbeiterInnen und
  4. ProfessorInnen.

Bei Viertelparität haben alle vier Statusgruppen gleiches Stimmrecht in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahrzehnten festgelegt, dass die Professoren über die Freiheit von Lehre und Forschung wachen und daher z.B. bei Berufungs- und StuPO-Fragen eine absolute Mehrheit haben müssen.

Der Berliner Wissenschaftssenator Flierl schlägt eine Überkreuzwahl von Professoren auch durch andere Statusgruppen vor, um die Dominanz zu wahren, ohne jedoch gleich angestrebte Präsidialregime zu etablieren. Auch besteht Universitätspolitik nur zum Teil aus Fragen der Forschung und Lehre.

siehe auch