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Semesterticket

Version vom 12. August 2017, 07:44 Uhr von Kaufi (Diskussion | Beiträge) (Links aktualisiert, keine eigenen Abschnitte für die Teile des Fahrausweises)
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Das Semesterticket bezeichnet den semesterweise gültigen Fahrausweis für den Öffentlichen Personennahverkehr in Tarifbereich Berlin ABC des VBB. Über die Ausgestaltung des Semestertickets verhandelt die Studierendenschaft direkt mit dem VBB. Die Verhandlungen finden etwa alle 3 Jahre statt. Die Bezahlung und die Versendung erfolgt über die Universität.

Zusammensetzung des Semestertickets

Semesterticket ist kein einzelnes Dokument. Es setzt sich aus dem Semesterticketaufkleber, dem Studierendenausweis und der jeweils gültigen Studienbescheinigung zusammen.

Der Semesterticketaufkleber ist ein etwa briefmarkengroßes selbstklebenedes Dokument. Dieses Dokument ist sowohl der Gültigkeitsnachweis für den Studierendenausweis als auch ein Teil des Fahrausweises im Tarifgebiet Berlin ABC des VBB. Zusammen mit dem Studierendenausweis und einer passenden Studienbescheinigung bildet es einen von VBB anerkannten Fahrausweis. Der Studierendenausweis und der Semesterticketaufkleber werden von der Hochschule ausgegeben, sie verbleiben im Eigentum der Hochschule. Daher dürfen der Studierendenausweis oder der Semesterticketaufkleber bei Fahrausweiskontrollen nicht durch die Verkehrsbetriebe oder von diesem beauftragten Personen eingezogen oder ungültig gemacht werden. Die Studienbescheinigung darf natürlich ebenfalls nicht eingezogen oder ungültig gemacht werden.

Es gibt auch Aufkleber, die Gültigkeitsnachweise, aber kein Semesterticket darstellen. Hier wird der VBB-Schriftzug weggelassen. Damit ist der Studierendenausweis gültig, er stellt jedoch keinen Fahrausweis dar.

Die Studienbescheinigung kann im persönlichen Portal abgerufen werden. Sie muss ausgedruckt und mitgeführt werden. Die Studienbescheinigung kann innerhalb einer Woche bei den Verkehrsbetrieben nachträglich vorgezeigt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 7 EUR.

Semesterticket ab Sommersemester 2012

Im Herbst 2011 startete die Diskussion um die Konditionen des Semestertickets erneut, da der alte Vertrag mit der BVG zum Sommersemester 2012 auslaufend ist. Daher stellte sich (erneut) die Frage, ob man beim vorherigen Modell mit der BVG bleibt, oder diese Verhandlungen nutzt um ein paar zentrale streitbare Punkte neu an den Verhandlungstisch zu bringen:

  • Das Semesterticket ist verpflichtend für alle Studierenden der TU Berlin. Nur dadurch ist der VBB in der Lage einen niedrigen Preis von im Moment (WS 11/12) 168Eur (ref) anzubieten.

Es stellte sich erneut die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Kaufzwanges für Studenten

  • Das Berliner Semesterticket bietet im Gegensatz zu anderen Brandenburger Universitäten nicht die Reichweite Berlin und Brandenburg - ist aber teurer:
Brandenburg an der Havel - VBB+2REs 95,80€
Frankfurt(Oder) - VBB 97,00€
Cottbus - VBB+1RE 104,70€
Potsdam - VBB 139,00€ im Vertrag Preiserhöhung bis 2015 auf 152€ festgeschrieben
Wildau - VBB 124,10€
Berlin - ABC 168,00€

Es ist also die Entscheidung zu treffen, ob hier Verhandlungen mit der VBB aufgenommen werden sollen um das Semesterticket auf Brandenburg auszuweiten. Dafür spricht, dass die grössere Reichweite vielen Studenten aus dem Umland ein billigeres Reisen ermöglicht. Dagegen spricht, dass ein solches Ticket unter Umständen teurer wäre als das Bisherige.

  • Ein Azubi-Ticket für Berlin könnte billiger sein als ein nicht verpflichtendes Semesterticket für Studenten, was separate (nochmal: nicht verpflichtende) Studententickets überflüssig machen würde.
  • Jedoch ist ein Azubi-Ticket teurer als ein Semesterticket für Studenten. Der Gewinn liegt nur darin nicht verpflichtet zu sein.

Wahl (Urabstimmung) und ihre Konsequenzen

Die 1. Urabstimmung zum Semesterticket besteht aus 4 Fragen. Die einzelnen Fragen sind öffentlich einsehbar. Dabei ist nur die 1. Frage maßgeblich für die Fortführung des Semestertickets. Die Fragen 2, 3 und 4 sind nur intern als Meinungsumfrage für den AStA gedacht. Die 4 Fragen in Kurzfassung:

  • (Wesentliche Frage) Soll eine Fortführung des bisherigen Tickets (mit ~2% Preiserhöhung pro Jahr) zugestimmt werden - Ja/Nein
  • (Meinungsumfrage) Soll ein Gutachten in Auftrag gegeben werden (natürlich mit Kosten verbunden) um Verhandlungsposition mit dem VBB zu stärken (um die vom VBB veranlasste ca. 50%ige Preiserhöhung von 2004/05 re-evaluieren zu können) - Ja/Nein
  • (Meinungsumfrage) Soll ein optionales VBB-Gesamtnetz-Ticket mit dem VBB verhandelt werden - Ja/Nein
  • (Meinungsumfrage) Soll ein obligatorisches VBB-Gesamtnetz-Ticket mit dem VBB verhandelt werden - Ja/Nein
Konsequenzen

Konzequenz der 1. Frage:

  • JA: Dadurch wird das Semesterticket fortgesetzt. Jeder Student bekommt auch ab dem SS11/12 das Semesterticket. Es wird daraufhin einen Vertrag über 3 Jahre geben. Dadurch wird der Preis akzeptiert und jeder Student ist wie bisher verpflichtet ein Semesterticket zu kaufen.
  • NEIN: Dann wird es KEIN Semesterticket für die Studenten der TU-Berlin geben! Dadurch werden neue Verhandlungen ermöglicht. Allerdings ist es auch nach Meinung der Referenten des AStA unwahrscheinlich, dass man sich dabei auf einen sehr viel günstigeren Preis mit dem VBB einigen kann. (FU & HU haben die Vertragsbedingungen bereits angenommen)

Ergebnis

Nach dem amtlichen Endergebnis haben sich insgesamt 7817 Studierende an der Urabstimmung beteiligt, dies entspricht einer Gesamtbeteiligung von 26,5%.

Die Frage 1 ist von 93,5% mit ja und 6,5% mit nein beantwortet worden. Die Anzahl der ja-Stimmen lag über dem vom Berliner Hochschulgesetz geforderten Mindestquorum von 10% der TU-Studierenden. Damit kann das Semesterticket zu den zur Abstimmung gestellten Bedingungen (Angebot VBB) fortgeführt werden.

Die Frage 2 ist von 95,2% mit ja und 4,8% mit nein beantwortet worden.

Die Frage 3 ist von 81,8% mit ja und 18,2% mit nein beantwortet worden.

Die Frage 4 ist von 57,5% mit ja und 42,5% mit nein beantwortet worden.


Siehe auch

Weblinks