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Gremienwahlen 2005:Rundschreiben Gremien

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Universitäre Gremien In Deutschland ist es üblich, das Universitäten sich selbst verwalten. Dazu gibt es diverse Gremien und Instanzen. Diese werden von Vertretern aus bis zu 4 verschiedenen Statusgruppen (Hochschullehrer, Wisssenschaftliche Mitarbeiter, Studierende und Sonstige Mitarbeiter) gewählt. Jede Statusgruppe wählt nur ihre eigenen Vertreter. Das Sitzeverhältnis der Statusgruppen ist also fest. Bald ist mal wieder eine dieser Wahlen. Darum hier eine kurze Übersicht über die wichtigsten Gremien, ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung. Aktuell zur Wahl stehen die Fakultätsräte, der Akademische Senat, das Konzil und das Kuratorium.

1. Akademische Selbstverwaltung In der Akademischen Selbstverwaltung wird über alles entschieden, was it der Universität zu tuen hat und nicht ausschließlich Studierende betrifft (also fast alles). Einige dieser Beschlüsse müssen allerdings vom Berliner Senat abgesegnet werden. Und natürlich müssen sich alle an geltendes Recht (incl. dem Hochschulrahmengesetz (TODO : Link einfügen)). In allen Gremien, die Entscheidungsbefugnis haben (im gegensatz zu den Gremien mit beratendem Charakter) haben die Hochschullehrer eine absolute Mehrheit.

1.1 Fakultätsverwaltung Hier wird über Themen entschieden, deren Tragweite sich weitestgehend auf die Fakultät beschränkt. Politisch gesehen können aber auch hier getroffene Entscheidungen weitreichendere Folgen haben (z.B. ist die Hemmschwelle für die Einführung eines Informatik NCs recht schnell gefallen, als unser Fakultätsrat als erster in Berlin einen NC eingeführt hat)

1.1.1 Fakulttätsrat Zusammensetzung : 7 Professoren, 2 WMs , 2 SM2, 2 Studis Aufgaben : Der Fakultätsrat (FKR) ist das entscheidende Gremium in allen Fragen, die nur die Fakultät. Hier werden StuPOs beschlossen, über Lehrveranstaltung der einzelnen Studienfächer beraten und die Gelder der Fakultät verteilt. Interessant für Euch: Jedes Fakultätsmitglied (also auch und gerade Studierende) hat in den den Sitzungen volles Rede- und Antragsrecht.

1.1.2 Prüfungsausschuss(PA) Zusammensetzung : 3 Professoren, 1WM, 1 Studi Aufgaben : Die Auslegung der jeweiligen Prüfungsordnung(Es gibt für jeden Studiengang einen PA). Hier werden in erster Linie Anerkennungsfragen geklärt und auf konkrete Anträge von Studierenden reagiert. Im gegensatz zu den meisten anderen Gremien wird hier (meistens) im Sinne der Studierenden entschieden.

1.1.3 Ausbildungskommission Zusammensetzung : 6 Studis, 3 Profs, 3 Wms Aufgaben : Beratendes Gremium für den Fakultätsrat. Hier entstehen Verbesserungsvorschläge, die die Ausbildung betreffen. z.B. werden neue Stupos zuerst hier besprochen, überarbeitet und abgestimmt. Die Abstimmung hat allerdings nur empfehlenden Charakter und wird bei nichtgefallen im Fakultätsrat normalerweise ignoriert.

1.1.4 weitere Neben den (an unserer Fakultät) bedeutungslosen Institutsräten, welche seperat gewählt werden, ernennt der Fakultätsrat noch div. weitere Kommissionen. Hier nur eine kleine Auflistung (mehr hoffentlich unter [1]) : Finanzkommission, Berufungskomissionen, Raumkommission. (TODO : ergänzen..was hab ich vergessen)

1.2 Universitätsweite Verwaltung Natürlich gibt es auch noch Gremien, die sich um die gesamte Universität kümmern. Hier die wichtigsten. Hier gibt es ständig irgendwelche Komissionen. Deswegen spare ich mir eine Aufzählung. Bei Interesse einfach mal bei uns nachfragen.

1.2.1 Akademischer Senat Zusammensetzung : 13 Professoren, 4 WMs, 4 SMs , 4 Studis Aufgaben : Die Aufgaben des Akademischen Senats sind u.a.: Mitwirkung bei der Errichtung von Organisationseinheiten, Einrichtung von Studiengängen, Erlass von Satzungen, Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfung, Stellungnahme zu StuPO, Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen, Koordinierung der Tätigkeit der Fakultäten, Beschlussfassung über Hochschulentwicklungs- und Ausstattungspläne, Frauenförderrichtlinien, Regelungen über die Benutzung der Hochschuleinrichtungen.

1.2.2 Konzil Zusammensetzung : 31 Profs, 10 Studis, 10 Wms, 10 Sms Aufgaben : Die Aufgaben des Konzils (KO) sind u.a.: Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten, Beschlussfassung über die Grundordnung, Erörterung des jährlichen Rechenschaftsberichts des Präsidenten, Stellungnahme zu Angelegenheiten, die die Universität als Ganzes betreffen.

1.2.3 Kuratorium Zusammensetzung : je 2 Mitglieder der 4 Statusgruppen + Mitglieder aus Senat, Abgeordnetenhaus und Wirtschaft. Aufgaben : Die Aufgaben des Kuratoriums (KU) sind u.a.: Entscheidungen in grundsätzlichen, besonders bedeutsamen Verwaltungs-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzangelegenheiten. Insbesondere: Billigung und Feststellung des Haushaltsplans, Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten, Ausstattung der Fakultäten und zentralen Einrichtungen, Oberste Dienstbehörde.


2. Studentische Selbstverwaltung Viel beleibt nicht mehr übrig für die Studentische Slebstverwaltung. In erster Linie wird hier dein Studierendenschaftsbeitrag verwaltet/verwendet und Oppositionspolitik zu den anderen Gremien betrieben

2.1 Stupa Das Studierendenparlament (StuPa) ist eines der Organe der Studierendenschaft. Das StuPa der TU Berlin hat 60 Sitze und beschäftigt sich mit den Belangen der Studierendenschaft. Als Organ der Studierendenschaft nimmt das StuPa ein politisches Mandat wahr. Dazu soll es an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen, insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen, mitwirken und die Meinungsbildung in der Gruppe der Studierenden ermöglichen. Das StuPa ist u.a. auch für alle Belange rund um das Thema Semesterticket zustündig. Es wählt den studentischen Wahlvorstand, den Haushaltsausschuss der Verfassten Studierendenschaft sowie den/die Vorsitzende/n und die Mitglieder des AStAs.

2.2 Asta Der AStA ist die politische Interessenvertretung der Studierenden. Seit der kleinen Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) nimmt der AStA auch ein allgemeinpolitisches Mandat wahr. Besonderes wichtige Aspekte sind dabei:

  1. Die Mitwirkung bei der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Selbsthilfe der Studierenden.
  2. Die Förderung der politischen Bildung der Studierenden im Bewusstsein der Verantwortung für die Gesellschaft.
  3. Die Unterstützung kultureller und sportlicher Interessen der Studierenden.
  4. Die Pflege der Verbindung mit Studierendenorganisationen und Studierendenschaften anderer Hochchulen. 

Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind die 7,10 EUR pro Studierenden und Semester gedacht. Der AStA wird von den verschiedenen Inis sowie von anderen linken Gruppen wie z.B. der undogmatischen Linken Liste (uLi) oder den Jusos unterstützt.