Sitzung: Jeden Freitag in der Vorlesungszeit ab 16 Uhr c. t. im MAR 0.005. In der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig (Jemensch da?). Macht mit!

Berliner Hochschulgesetz

Version vom 30. November 2013, 17:36 Uhr von Kaufi (Diskussion | Beiträge) (unsinnige Links entfernt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) gilt für alle (staatlichen) Hochschulen Land Berlin, d.h. auch für die TU Berlin.

Weblinks