Sitzung: Jeden Freitag in der Vorlesungszeit ab 16 Uhr c. t. im MAR 0.005. In der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig (Jemensch da?). Macht mit!

Arbeiten an der TU

Version vom 18. März 2010, 22:16 Uhr von 77.23.100.117 (Diskussion) (Dinge die man Beachten muss)

Dinge die man Beachten muss

Wichtig ist, genau zu wissen wie viel man verdienen darf ohne dass ein Anspruch auf Zuschüsse (wie etwa Kindergeld, Halbwaisenrente) erlischt.

Ab 2010 gilt folgende Regelung: Der Kindergeldempfänger darf ein jährliches Einkommen von 8004€ nicht überschritten werden, da sonst der Anspruch auf Kindergeld erlischt. Im Klartext: Da Stellen an der TU eh nur als 40/60/80 h pro Monat ausgeschrieben werden, erlischt quasi nur bei der Annahme einer 80h Stelle der Anspruch auf Kindergeld. Doch Vorsicht: bei einer 60h Stelle kann durch Nebenverdienste oder Weihnachtsgeld schnell die oben genannte Grenze überschritten werden. Zur Not können auch Werbungskosten vom tatsächlichen Einkommen abgezogen werden.

Als zweiter Punkt muss die Regelung mit seiner Krankenkasse beachtet werden.

Ab einem monatlichen Einkommen von über 350 € oder einem Alter > 25 muss der Student sich selbst krankenversichern. Sofern die Eltern privat Krankenversichert sind, kann der Student sich aussuchen ob er sich selbst privat oder gesetzlich versichern lassen möchte. Die Beiträge belaufen sich in beiden Fällen zwischen 60 und 70 €. Übersicht

Unterlagen

Bevor man eine Stelle als studentische Hilfskraft an der TU-Berlin antritt, sollte man folgende Unterlagen bereitstellen können:

  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Lohnsteuerkarte
  • Sozialversicherungsnummer / Sozialversicherungsausweis
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Die Lohnsteuerkarte lässt sich in dem zuständigen Einwohnermeldeamt gegen Vorlage des Personalausweises beantragen und kann in der Regel gleich mitgenommen werden. Die Sozialversicherungsnummer wird einmalig erstellt und ändert sich ein Leben lang nicht mehr. Für den Fall dass noch keine Sozialversicherungsnummer vorliegt, so etwa vor dem ersten Arbeitsverhältnis, beantragt der Arbeitgeber, in dem Fall das Personalbüro deiner Fakultät, des Sozialversicherungsausweis bei "Deutsche Rentenversicherung Bund". Sobald der Sozialversicherungsausweis ausgestellt und per Post versand wurde (etwa 6 Wochen nach Beantragung durch das Personalbüro), muss der Ausweis als Original beim Personalbüro vorgelegt werden. Die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung wird am Anfang vom Semester per Post verschickt und eine Geburtsurkunde wird ein bis zwei Tage nach der Geburt ausgestellt.

Alle Unterlagen können auch nachgereicht werden.

Tipps

Zögere nicht deine Tutoren oder eingestellte Freunde oder die Freitagsrunde um Rat zu fragen. Auch die Mitarbeiterinnen vom Personalbüro der Fakultät helfen dir gerne weiter.