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Arbeiten an der TU: Unterschied zwischen den Versionen

(Was für Jobs gibt es an der TU?)
(Wie ist die Bezahlung?)
 
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= Die offizielle Seite =
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== Die offizielle Seite ==
  
[http://www.tu-berlin.de/prsb/menue/stellenausschreibungen/wie_werde_ich_studentische_r_beschaeftigte_r/ Wie werde ich studentische(r) Beschäftigte(r)?]
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[http://www.tu-berlin.de/prsb/menue/stellenausschreibungen/informationen_fuer_jobsuchende/ Wie werde ich studentische*r Beschäftigte*r?]
  
=Was für Jobs gibt es an der TU?=
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== Was für Jobs gibt es an der TU? ==
Grundlegend gibt es für Studenten 2 Arten von Jobs:
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Grundlegend gibt es für Studierende zwei Arten von Jobs:
  
'''Studentische Hilfskraft mit Lehraufgaben ( = Tutor)'''
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=== Studentische Hilfskraft mit Lehraufgaben (sog. Tutor) ===
  
Die Aufgaben eines Tutors dürften jedem eigentlich klar sein, da mittlerweile in fast jedem Modul Tutorien angeboten werden.Jedoch ist der genaue Arbeitsaufwand je nach Modul und persönlichem Engagement sehr unterschiedlich. Zu den Tätigkeitsfeldern eines Tutoren können folgende Aufgabengehören:
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Die Aufgaben eines Tutors dürften jedem eigentlich klar sein, da mittlerweile in fast jedem Modul Tutorien angeboten werden. Jedoch ist der genaue Arbeitsaufwand je nach Modul und persönlichem Engagement sehr unterschiedlich. Zu den Tätigkeitsfeldern eines Tutoren können folgende Aufgabengehören:
 
* Tutorien vorbereiten (teilweise vom Arbeitgeber schon vorgegeben)
 
* Tutorien vorbereiten (teilweise vom Arbeitgeber schon vorgegeben)
 
* Tutorien halten
 
* Tutorien halten
* Hausaufgaben erstellen
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* Hausaufgaben erstellen (sofern nicht bewertungsrelevant)
* Hausaufgaben kontrollieren
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* Hausaufgaben kontrollieren (sofern nicht bewertungsrelevant)
* Klausur beaufsichtigen
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* (als Helfer*in) Prüfungen beaufsichtigen
* <strike>Klausur korrigieren</strike> per Rundschreiben UNTERSAGT durch VP1! Siehe [http://www.tu-berlin.de/fileadmin/i39/PruefBetSB.pdf Rundschreiben].
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* Bewertungsrelevante Prüfungsleistunge korrigieren per Rundschreiben UNTERSAGT durch den Vizepräsidenten 1 (jetzt sogar Präsident)! Siehe [http://www.tu-berlin.de/fileadmin/i39/PruefBetSB.pdf Rundschreiben].
* wöchentliche Sprechstunde(n)
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** <strike>Im Modell der PäS ist das "Test"-korrigieren nicht verboten,  da die "Tests" (oft als Klausur bezeichnet) ja zu den Hausaufgaben gleichwertig sind.</strike>
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* wöchentliche Sprechstunde(n) anbieten
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Vllt. ist hier noch interessant, dass diese Anforderungen teilweise rechtlich nicht erlaubt sind. Man muss trotzdem damit rechnen, dass dieses von einem erwartet wird.
 
Vllt. ist hier noch interessant, dass diese Anforderungen teilweise rechtlich nicht erlaubt sind. Man muss trotzdem damit rechnen, dass dieses von einem erwartet wird.
  
Dazu auch [http://www.tu-berlin.de/prsb/menue/informationen/newsletter/ Newsletter] des Personalrats der stud. Besch..
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Dazu auch die [http://www.tu-berlin.de/prsb/menue/informationen/newsletter/ Newsletter] (Stichworte: Klausurenrorrektur, Prüfungsbeteiligung) des Personalrats der studentischen Beschäftigten.
  
 
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=== Studentische Hilfskraft ohne Lehraufgaben ===
'''Studentische Hilfskraft ohne Lehraufgaben'''
 
  
 
Eine studentische Hilfskraft ohne Lehraufgaben kann in vielen Bereichen eingesetzt werden. Beispiele sind:
 
Eine studentische Hilfskraft ohne Lehraufgaben kann in vielen Bereichen eingesetzt werden. Beispiele sind:
 
* Erweitern von Programmen in der Forschung
 
* Erweitern von Programmen in der Forschung
 
* Dokumentationen von Programmen
 
* Dokumentationen von Programmen
* Telefon- und sonstiger Support bei TuBIT / IRB
+
* Telefon- und sonstiger Support bei TuBIT/IRB
 
* Modulpflege für die Fakultätsverwaltung
 
* Modulpflege für die Fakultätsverwaltung
  
=Ab wann kann ich an der TU arbeiten? =
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== Ab wann kann ich an der TU arbeiten? ==
  
mit Lehraufgaben: Ab dem vierten Semester
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mit Lehraufgaben: In der Regel ab dem vierten Semester, im Einzelfall auch (deutlich) früher.
  
ohne Lehraufgaben: Ab dem dritten Semester
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ohne Lehraufgaben: Ab dem ersten Semester
  
  
 
(Historisch: Beim Diplom mit Lehraufgaben ab dem Vordiplom.)
 
(Historisch: Beim Diplom mit Lehraufgaben ab dem Vordiplom.)
  
=Wie ist die Bezahlung?=
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== Wie ist die Bezahlung? ==
Es gibt 3 Standardverträge an der TU: 40h /60h /80h pro Monat
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Es gibt drei Standardverträge an der TU: 41h /60h /80h pro Monat
  
Bezahlt wird einem jeweils ein Stundenlohn von 10,98
+
Bezahlt wird einem jeweils ein Stundenlohn von 12,50
  
=Finanzielles, das man beachten muss=
+
== Finanzielles, das man beachten muss ==
Wichtig ist, genau zu wissen wie viel man verdienen darf, ohne dass ein Anspruch auf Zuschüsse (wie etwa Kindergeld, Halbwaisenrente) erlischt.
+
Wichtig ist, genau zu wissen wie viel man verdienen darf, ohne dass ein Anspruch auf Zuschüsse erlischt.
  
 +
Die Zahlung des Kindergeldes ist seit 2012 nicht mehr abhängig vom Einkommen des Kindes.
  
Ab 2010 gilt folgende Regelung:
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Ebenfalls ist die Waisenrente seit dem 1. Juli 2015 Einkommensunabhängig [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232624/publicationFile/58259/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf (siehe Seite 4 hier)].
  
Der Kindergeldempfänger darf ein jährliches Einkommen von 8004€ nicht überschritten werden, da sonst der Anspruch auf Kindergeld erlischt.
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Ab einem monatlichen Einkommen von über 468,33 € (385 € + Werbungskostenpauschale 83,33 pro Monat) oder einem Alter > 25 (ggf. zuzüglich der Dauer von Wehr- oder Zivildienst) müssen die Studierenden sich selbst krankenversichern. Sofern die Eltern privat Krankenversichert sind, können die Studiereden sich aussuchen, ob sie sich selbst privat oder gesetzlich versichern lassen möchten. Die Beiträge belaufen sich in beiden Fällen (mit Pflegeversicherung) auf zwischen 70 und 80 €.
Im Klartext: Da Stellen an der TU eh nur als 40/60/80 h pro Monat ausgeschrieben werden, erlischt quasi nur bei der Annahme einer 80h Stelle der Anspruch auf Kindergeld. Doch Vorsicht: bei einer 60h Stelle kann durch Nebenverdienste oder Weihnachtsgeld schnell die oben genannte Grenze überschritten werden. Zur Not können auch Werbungskosten vom tatsächlichen Einkommen abgezogen werden.
 
  
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Mehr dazu in den [http://www.tu-berlin.de/prsb/menue/personalratschlaege_a-z/online-version/ Personalratschlägen].
  
Als zweiter Punkt muss die Regelung mit seiner Krankenkasse beachtet werden.
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== Unterlagen ==
 
 
 
 
Ab einem monatlichen Einkommen von über 350 €  oder einem Alter > 25 muss der Student sich selbst krankenversichern. Sofern die Eltern privat Krankenversichert sind, kann der Student sich aussuchen ob er sich selbst privat oder gesetzlich versichern lassen möchte. Die Beiträge belaufen sich in beiden Fällen zwischen 60 und 70 €. [http://www.studenten-private-krankenversicherung-vergleich.de/fallgruppen.php Übersicht]
 
 
 
=Unterlagen=
 
 
Bevor man eine Stelle als studentische Hilfskraft an der TU-Berlin antritt, sollte man folgende Unterlagen bereitstellen können:
 
Bevor man eine Stelle als studentische Hilfskraft an der TU-Berlin antritt, sollte man folgende Unterlagen bereitstellen können:
 
* '''Geburtsurkunde'''
 
* '''Geburtsurkunde'''
Die Geburtsurkunde wird ein bis zwei Tage nach der Geburt ausgestellt.
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Die Geburtsurkunde wird ein bis zwei Tage nach der Geburt ausgestellt und kann Notfalls beim Standesamt erneut ausgestellt werden.
 
* '''Lohnsteuerkarte'''
 
* '''Lohnsteuerkarte'''
 
Die Lohnsteuerkarte lässt sich in dem zuständigen Einwohnermeldeamt gegen Vorlage des Personalausweises beantragen und kann in der Regel gleich mitgenommen werden.
 
Die Lohnsteuerkarte lässt sich in dem zuständigen Einwohnermeldeamt gegen Vorlage des Personalausweises beantragen und kann in der Regel gleich mitgenommen werden.
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Wenn man vor kurzen umgezogen ist, sollte man sich informieren ob man die Lohnsteuerkarte unter umständen beim alten Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) holen muss. Die Lohnsteuerkarte 2010 bleibt auch noch für die Jahre 2011 und 2012 gültig bis [https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php ELStAM] seine Arbeit im Jahr 2013 aufnimmt. Erstarbeitnehmer die 2010 noch keine Lohnsteuerkarte besaßen, können sich beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung austellen lassen.
 
* '''Sozialversicherungsnummer / Sozialversicherungsausweis'''
 
* '''Sozialversicherungsnummer / Sozialversicherungsausweis'''
 
Die Sozialversicherungsnummer wird einmalig erstellt und ändert sich ein Leben lang nicht mehr. Für den Fall dass noch keine Sozialversicherungsnummer vorliegt, so etwa vor dem ersten Arbeitsverhältnis, beantragt der Arbeitgeber, in dem Fall das Personalbüro deiner Fakultät, des Sozialversicherungsausweis bei "Deutsche Rentenversicherung Bund". Sobald der Sozialversicherungsausweis ausgestellt und per Post versand wurde (etwa 6 Wochen nach Beantragung durch das Personalbüro), muss der Ausweis als Original beim Personalbüro vorgelegt werden.
 
Die Sozialversicherungsnummer wird einmalig erstellt und ändert sich ein Leben lang nicht mehr. Für den Fall dass noch keine Sozialversicherungsnummer vorliegt, so etwa vor dem ersten Arbeitsverhältnis, beantragt der Arbeitgeber, in dem Fall das Personalbüro deiner Fakultät, des Sozialversicherungsausweis bei "Deutsche Rentenversicherung Bund". Sobald der Sozialversicherungsausweis ausgestellt und per Post versand wurde (etwa 6 Wochen nach Beantragung durch das Personalbüro), muss der Ausweis als Original beim Personalbüro vorgelegt werden.
 
* '''aktuelle Immatrikulationsbescheinigung'''
 
* '''aktuelle Immatrikulationsbescheinigung'''
Die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung wird am Anfang vom Semester per Post verschickt
+
Die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung wird am Anfang vom Semester per Post verschickt.
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Es muss eine Originale Immatrikulationsbescheinigung beigelegt werden, eine reicht, auf dem A4 Blatt sind mehrere. Eine Ausschneiden und anfügen.
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==== Bei nicht Deutscher Staatsbürgerschaft ====
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* '''Staatsbürgerschaftsnachweis'''
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Bei einer anderen Staatsangehörigkeit als Deutschland, muss man seinen Staatsbürgerschaftsnachweis als Kopie mit anhängen.
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* '''Aufenthaltsbescheinigung'''
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Eine Kopie der Aufenthaltsbescheinigung.
  
 
Alle Unterlagen können auch nachgereicht werden.
 
Alle Unterlagen können auch nachgereicht werden.
  
=Tipps=
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== Tipps ==
* Zögere nicht deine Tutoren oder eingestellte Freunde oder die Freitagsrunde um Rat zu fragen. Auch die Mitarbeiterinnen vom Personalbüro der Fakultät helfen dir gerne weiter.
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* Zögere nicht, deine Tutoren oder eingestellte Freunde oder die Freitagsrunde um Rat zu fragen. Auch die Mitarbeiterinnen vom Personalbüro der Fakultät helfen dir gerne weiter.
 
* Oftmals sind die Chefs gerade erst aus Ihrem Studentenleben raus und wenn man mal aufgrund von Arbeiten,Praktika, etc. keine Zeit hat, sollte man dies rechtzeitig sagen. In der Regel kann man da eine Einigung ausarbeiten.
 
* Oftmals sind die Chefs gerade erst aus Ihrem Studentenleben raus und wenn man mal aufgrund von Arbeiten,Praktika, etc. keine Zeit hat, sollte man dies rechtzeitig sagen. In der Regel kann man da eine Einigung ausarbeiten.
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== Siehe auch ==
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* Noch mehr [[Jobs]]
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== Weblinks ==
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*  [http://www.tu-berlin.de/prsb/menue/stellenausschreibungen/informationen_fuer_jobsuchende/ Informationen für Jobsuchende]
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*  [http://www.tu-berlin.de/prsb/menue/personalratschlaege_a-z/online-version/ Personalratschläge]
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* [http://www.personalabteilung.tu-berlin.de/fileadmin/abt6/Rundschreiben/2013/Rundschreiben_Zugangsvoraussetzungen_WM_Stud_Hilfskraeft.pdf Rundschreiben: Zugangsvorraussetzungen]
 +
* [http://www.personalabteilung.tu-berlin.de/fileadmin/abt6/Rundschreiben/2013/Rundschreiben_Anhebung_Monatsstunden_von_40_auf_41_Stud.www.pdf  Rundschreiben: Anhebung Wochenstunden]
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* [http://www.tu-berlin.de/prsb/menue/informationen/newsletter/ Newsletter]
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** [http://www.tu-berlin.de/fileadmin/i39_prsb/Newsletter_Juli_2013.pdf u.a. Klausurkorrektur]
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** [http://www.tu-berlin.de/fileadmin/i39_prsb/newsletter/PRSB_Newsletter_Februar_2013.pdf u.a. Klausurkorrektur]
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** [http://www.tu-berlin.de/fileadmin/i39/PR_Newsletter_Jan2010.pdf u.a. Prüfungsbeteiligung]
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[[Kategorie: Fakultäts-ABC]]
 
[[Kategorie: Fakultäts-ABC]]
 
[[Kategorie: Uni-ABC]]
 
[[Kategorie: Uni-ABC]]

Aktuelle Version vom 7. Januar 2020, 10:47 Uhr

Die offizielle Seite

Wie werde ich studentische*r Beschäftigte*r?

Was für Jobs gibt es an der TU?

Grundlegend gibt es für Studierende zwei Arten von Jobs:

Studentische Hilfskraft mit Lehraufgaben (sog. Tutor)

Die Aufgaben eines Tutors dürften jedem eigentlich klar sein, da mittlerweile in fast jedem Modul Tutorien angeboten werden. Jedoch ist der genaue Arbeitsaufwand je nach Modul und persönlichem Engagement sehr unterschiedlich. Zu den Tätigkeitsfeldern eines Tutoren können folgende Aufgabengehören:

  • Tutorien vorbereiten (teilweise vom Arbeitgeber schon vorgegeben)
  • Tutorien halten
  • Hausaufgaben erstellen (sofern nicht bewertungsrelevant)
  • Hausaufgaben kontrollieren (sofern nicht bewertungsrelevant)
  • (als Helfer*in) Prüfungen beaufsichtigen
  • Bewertungsrelevante Prüfungsleistunge korrigieren per Rundschreiben UNTERSAGT durch den Vizepräsidenten 1 (jetzt sogar Präsident)! Siehe Rundschreiben.
    • Im Modell der PäS ist das "Test"-korrigieren nicht verboten, da die "Tests" (oft als Klausur bezeichnet) ja zu den Hausaufgaben gleichwertig sind.
  • wöchentliche Sprechstunde(n) anbieten

Vllt. ist hier noch interessant, dass diese Anforderungen teilweise rechtlich nicht erlaubt sind. Man muss trotzdem damit rechnen, dass dieses von einem erwartet wird.

Dazu auch die Newsletter (Stichworte: Klausurenrorrektur, Prüfungsbeteiligung) des Personalrats der studentischen Beschäftigten.

Studentische Hilfskraft ohne Lehraufgaben

Eine studentische Hilfskraft ohne Lehraufgaben kann in vielen Bereichen eingesetzt werden. Beispiele sind:

  • Erweitern von Programmen in der Forschung
  • Dokumentationen von Programmen
  • Telefon- und sonstiger Support bei TuBIT/IRB
  • Modulpflege für die Fakultätsverwaltung

Ab wann kann ich an der TU arbeiten?

mit Lehraufgaben: In der Regel ab dem vierten Semester, im Einzelfall auch (deutlich) früher.

ohne Lehraufgaben: Ab dem ersten Semester


(Historisch: Beim Diplom mit Lehraufgaben ab dem Vordiplom.)

Wie ist die Bezahlung?

Es gibt drei Standardverträge an der TU: 41h /60h /80h pro Monat

Bezahlt wird einem jeweils ein Stundenlohn von 12,50 €

Finanzielles, das man beachten muss

Wichtig ist, genau zu wissen wie viel man verdienen darf, ohne dass ein Anspruch auf Zuschüsse erlischt.

Die Zahlung des Kindergeldes ist seit 2012 nicht mehr abhängig vom Einkommen des Kindes.

Ebenfalls ist die Waisenrente seit dem 1. Juli 2015 Einkommensunabhängig (siehe Seite 4 hier).

Ab einem monatlichen Einkommen von über 468,33 € (385 € + Werbungskostenpauschale 83,33 pro Monat) oder einem Alter > 25 (ggf. zuzüglich der Dauer von Wehr- oder Zivildienst) müssen die Studierenden sich selbst krankenversichern. Sofern die Eltern privat Krankenversichert sind, können die Studiereden sich aussuchen, ob sie sich selbst privat oder gesetzlich versichern lassen möchten. Die Beiträge belaufen sich in beiden Fällen (mit Pflegeversicherung) auf zwischen 70 und 80 €.

Mehr dazu in den Personalratschlägen.

Unterlagen

Bevor man eine Stelle als studentische Hilfskraft an der TU-Berlin antritt, sollte man folgende Unterlagen bereitstellen können:

  • Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde wird ein bis zwei Tage nach der Geburt ausgestellt und kann Notfalls beim Standesamt erneut ausgestellt werden.

  • Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte lässt sich in dem zuständigen Einwohnermeldeamt gegen Vorlage des Personalausweises beantragen und kann in der Regel gleich mitgenommen werden. Wenn man vor kurzen umgezogen ist, sollte man sich informieren ob man die Lohnsteuerkarte unter umständen beim alten Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) holen muss. Die Lohnsteuerkarte 2010 bleibt auch noch für die Jahre 2011 und 2012 gültig bis ELStAM seine Arbeit im Jahr 2013 aufnimmt. Erstarbeitnehmer die 2010 noch keine Lohnsteuerkarte besaßen, können sich beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung austellen lassen.

  • Sozialversicherungsnummer / Sozialversicherungsausweis

Die Sozialversicherungsnummer wird einmalig erstellt und ändert sich ein Leben lang nicht mehr. Für den Fall dass noch keine Sozialversicherungsnummer vorliegt, so etwa vor dem ersten Arbeitsverhältnis, beantragt der Arbeitgeber, in dem Fall das Personalbüro deiner Fakultät, des Sozialversicherungsausweis bei "Deutsche Rentenversicherung Bund". Sobald der Sozialversicherungsausweis ausgestellt und per Post versand wurde (etwa 6 Wochen nach Beantragung durch das Personalbüro), muss der Ausweis als Original beim Personalbüro vorgelegt werden.

  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung wird am Anfang vom Semester per Post verschickt. Es muss eine Originale Immatrikulationsbescheinigung beigelegt werden, eine reicht, auf dem A4 Blatt sind mehrere. Eine Ausschneiden und anfügen.

Bei nicht Deutscher Staatsbürgerschaft

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

Bei einer anderen Staatsangehörigkeit als Deutschland, muss man seinen Staatsbürgerschaftsnachweis als Kopie mit anhängen.

  • Aufenthaltsbescheinigung

Eine Kopie der Aufenthaltsbescheinigung.

Alle Unterlagen können auch nachgereicht werden.

Tipps

  • Zögere nicht, deine Tutoren oder eingestellte Freunde oder die Freitagsrunde um Rat zu fragen. Auch die Mitarbeiterinnen vom Personalbüro der Fakultät helfen dir gerne weiter.
  • Oftmals sind die Chefs gerade erst aus Ihrem Studentenleben raus und wenn man mal aufgrund von Arbeiten,Praktika, etc. keine Zeit hat, sollte man dies rechtzeitig sagen. In der Regel kann man da eine Einigung ausarbeiten.

Siehe auch

Weblinks