Sitzung: Jeden Freitag in der Vorlesungszeit ab 16 Uhr c. t. im MAR 0.005. In der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig (Jemensch da?). Macht mit!

Arbeiten an der TU: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Lohnsteuerkarte lässt sich in dem zuständigen Einwohnermeldeamt gegen Vorlage des Personalausweises beantragen und kann in der Regel gleich mitgenommen werden. Die Sozialversicherungsnummer wird einmalig erstellt und ändert sich ein Leben lang nicht mehr. Für den Fall dass noch keine Sozialversicherungsnummer vorliegt, so etwa vor dem ersten Arbeitsverhältnis, beantragt der Arbeitgeber, in dem Fall das Personalbüro deiner Fakultät, des Sozialversicherungsausweis bei "Deutsche Rentenversicherung Bund". Sobald der Sozialversicherungsausweis ausgestellt und per Post versand wurde (etwa 6 Wochen nach Beantragung durch das Personalbüro), muss der Ausweis als Original beim Personalbüro vorgelegt werden.
 
Die Lohnsteuerkarte lässt sich in dem zuständigen Einwohnermeldeamt gegen Vorlage des Personalausweises beantragen und kann in der Regel gleich mitgenommen werden. Die Sozialversicherungsnummer wird einmalig erstellt und ändert sich ein Leben lang nicht mehr. Für den Fall dass noch keine Sozialversicherungsnummer vorliegt, so etwa vor dem ersten Arbeitsverhältnis, beantragt der Arbeitgeber, in dem Fall das Personalbüro deiner Fakultät, des Sozialversicherungsausweis bei "Deutsche Rentenversicherung Bund". Sobald der Sozialversicherungsausweis ausgestellt und per Post versand wurde (etwa 6 Wochen nach Beantragung durch das Personalbüro), muss der Ausweis als Original beim Personalbüro vorgelegt werden.
Die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung wird am Anfang vom Semester per Post verschickt und eine Geburtsurkunde wird ein bist zwei Tage nach der Geburt ausgestellt.
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Die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung wird am Anfang vom Semester per Post verschickt und eine Geburtsurkunde wird ein bis zwei Tage nach der Geburt ausgestellt.
  
 
Alle Unterlagen können auch nachgereicht werden.
 
Alle Unterlagen können auch nachgereicht werden.
  
 
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Version vom 18. März 2010, 21:29 Uhr

Dinge die man Beachten muss

Unterlagen

Bevor man eine Stelle als studentische Hilfskraft an der TU-Berlin antritt, sollte man folgende Unterlagen bereitstellen können:

  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Lohnsteuerkarte
  • Sozialversicherungsnummer / Sozialversicherungsausweis
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Die Lohnsteuerkarte lässt sich in dem zuständigen Einwohnermeldeamt gegen Vorlage des Personalausweises beantragen und kann in der Regel gleich mitgenommen werden. Die Sozialversicherungsnummer wird einmalig erstellt und ändert sich ein Leben lang nicht mehr. Für den Fall dass noch keine Sozialversicherungsnummer vorliegt, so etwa vor dem ersten Arbeitsverhältnis, beantragt der Arbeitgeber, in dem Fall das Personalbüro deiner Fakultät, des Sozialversicherungsausweis bei "Deutsche Rentenversicherung Bund". Sobald der Sozialversicherungsausweis ausgestellt und per Post versand wurde (etwa 6 Wochen nach Beantragung durch das Personalbüro), muss der Ausweis als Original beim Personalbüro vorgelegt werden. Die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung wird am Anfang vom Semester per Post verschickt und eine Geburtsurkunde wird ein bis zwei Tage nach der Geburt ausgestellt.

Alle Unterlagen können auch nachgereicht werden.

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